Bekommt man Elterngeld bei Selbsständigkeit und ALG II?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekommt man Elterngeld bei Selbsständigkeit und ALG II?

Hallo, am 17.06.12 bekam ich meinen ersten Sohn. Unser Kind starb leider 2 Tage später aus bisher ungeklärten Gründen. Ich bin selbsständig und bekomme nun Zuschuss vom Amt (ALG II) da das Elterngeld nun wegfällt und ich aus gesundheitlichen Gründen, seit April keine Enkünfte hatte. Wir möchten nach unserem Verlust schnellst mögllich wieder ein Kind bekommen. Wie verhält sich das dann mit dem Elterngeld? Bekomme ich das dann berechnet auf die Bezüge vom Amt oder auf meine Einkünfte der letzten 12 Monate vor der Geburt, oder vielleicht auf beides? Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich ALG II bekomme? Wie verhällt es sich, wenn ich vor der Schwangerschaft, in ein festes Arbeitsverhältnis kommen würde? Gibt es da eine Mindestzeit die ich dort beschäftigt sein müsste um das Elterngeld auf diesen Lohn berechnet zu bekommen? Falls ich wieder ein beschäftigungsverbot von meinem FA bekommen würde, gibt es dann eine Mindestzeit der Beschäftigung um das die Krankenkasse das Gehalt weiter übernimmt? Bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte kein Kind um mich zu bereichern, sondern nur dafür sorgen, dass wir wieder genug Finanzielle Mittel für ein Baby haben. Das Kind soll es ja auch gut haben! Vielen Dank im Voraus!

von Wasserratte am 26.07.2012, 19:08



Antwort auf: Bekommt man Elterngeld bei Selbsständigkeit und ALG II?

Hallo, das ist wirklich furchtbar – mein Mitgefühl! Das Elterngeld wird aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate berechnet, Arbeitslosengeld zählt dabei als "null".Wenn Sie also wieder in einem festen Arbeitsverhältnis zu ihm, zählen die Monate, in welchen Sie gearbeitet haben. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, erhalten Sie dieses weiter während des Mutterschutzes als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2012



Antwort auf: Bekommt man Elterngeld bei Selbsständigkeit und ALG II?

Euer Verlust tut mir leid. Bei einer erneuten Schwangerschaft und Geburt zählt immer was in den 12 Monaten vor Mutterschutz war. ALG2 ist kein Einkommen und zählt als 0€ Job ist Job und zählt so wie Du verdienst. BV bei Jobantritt weiss ich leider nicht, aber sicherlich andere. Bekommst Du ALG2, dann bekommst Du den Mindestsatz von 300€ , welche bei H4 aber angezogen werden, da Du ohne Lohn auch keinen Lohnersatz brauchst.

von Sternenschnuppe am 27.07.2012, 08:41



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