Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Zahnarzthelferin und habe gehört das ich nicht mehr am Stuhl assistieren darf und deshalb ein BV erhalte.
Nun habe ich mich aber mal schlau gemacht und Nachgelesen das ich evtl. auch an die Anmeldung könnte mit einem Beschäftigungsverbot in Teilzeit.
Nun die frage:
Erhalte ich mit dem Teilzeit BV mein volles Gehalt wie in einem ab sofortigen BV?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr Dankbar.
Mfg V.
von
Vanco88
am 20.12.2016, 16:56
Antwort auf:
BV Zahnarzthelferin Teilzeit
Hallo,
Sie bekommen den vollen Lohn, der AG darf Sie aber umsetzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2016
Antwort auf:
BV Zahnarzthelferin Teilzeit
Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung machen und dir die Tätigkeiten zuweisen, die unschädlich sind. Das wäre die Anmeldung und/oder administrative Aufgaben, wenn du dafür qualifiziert bist. Wenn er dich an der Anmeldung nur anteilig beschäftigen kann, weil dort schon andere Kolleginnen eingestellt sind, dann kann er dich für die restliche Zeit freistellen. Das volle Gehalt mit Zuschlägen erhältst du auf jeden Fall. Die anteilige Freistellung wird von der Krankenkasse an den Arbeitgeber erstattet.
Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 18:01
Antwort auf:
BV Zahnarzthelferin Teilzeit
Das heisst also im Klartext mein Chef bezahlt mir das volle Gehalt für Teilzeitarbeit bekommt aber von meiner Krankeklasse die Hälfte erstattet? Richtig verstanden?
Dane für die Antwort.
von
Vanco88
am 20.12.2016, 18:53
Antwort auf:
BV Zahnarzthelferin Teilzeit
Dein Chef bezahlt dir das volle Gehalt für deinen bisherigen Job weiter.
Du kannst jede beliebige Teilzeit an der Rezeption eingesetzt werden. Deine Ausfälle, also die Zeiten der Freistellung bekommt er von der Krankenkasse auf Antrag zurück erstattet.
Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 20:25