Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

Hallo, ich habe bei unserer Mietwohnung den tropfenden Wasserhahn ohne schriftliche Frage beim Vermieter von einer Fachwerkstatt austauschen lassen. Dann 3 Tage später die Armatur am Waschbecken. Gesamtkosten über 300 €., Diese habe ich dem Vermieter per Einschreiben zur Bezahlung gesendet. Jetzt hat er mir geantwortet, dass er davon nichts wusste und nicht bereit ist, die Rechungen zu zahlen, da ich außerdem eine Klausel für Reparaturen drin hätte und ich ja nicht einen teueren Wasserhahn für kanpp 90 Euro hätte nehmen müssen, damit ich über die 75 € komme. Muß er nur für das MAterial aufkommen? Er sagt, der Stundenlohn wäre zu hoch. Hätte man ihm Bescheid gegeben, er hätte noch einen liegen gehabt. Er bietet mir jetzt an, die Armaturen bei Auszug mitzunehmen, da er einfache Baumarktarmaturen nicht gegen teuere DEsignerarnmturen austauschen lassen muss. Und nun? Ich bin in Elternzeit und habe echt wenig Geld, hoffte aber, dass ich da herumkomme, für die Rechnungen aufzukommen. Meine Nachbarin sagt, er müsste nur die Differenz ab 75€ tragen, ohne Stundenlohn....Wie denn jetzt? Bitte helft mir. lg

von minett2 am 12.03.2012, 19:44



Antwort auf: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

rund ums Baby!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2012



Antwort auf: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

Du wirst von Frau Bader keine Antwort bekommen da es keine RUB Frage ist. Ich kann dir aber sagen das du nicht einfach auf blauen Dunst eine Fachwerkstatt beauftragen darfst um Reparaturen durchzuführen, darfst du schon aber auf deine Kosten. Mängel in der Wohnung sind dem Vermieter unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. So haben wir das immer gehandhabt, meine Schwiegereltern haben 2 Mietswohungen. Dort waren Jalusiebänder gerissen und das hat mein Schweigervater selber repariert. Hauptsache der Vermieter bringt das in Ordnung - Wie - das ist seine Sache. Vielleicht hätte er den Hahn selber ausgetauscht. Oder hätte einen billigen Hausmeisterservice beauftragt. Ich glaube den Schuh kannst du dir selber anziehen.

von 20072011 am 12.03.2012, 20:25



Antwort auf: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

Wer die "Musik" bestellt, bezahlt auch dafür!!! Solche Mängel sollten immer - wirklich immer - unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt und eine Frist zur Behebung des Mangels gegeben werden. Wer selbst die Mängel repariert, muss damit rechnen, dass sich der Vermieter den Schuh nicht anzieht.

von Sonni74LS am 12.03.2012, 20:37



Antwort auf: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

du wirst auf den kosten sitzen bleiben bei sowas immer den vermieter informieren und der beauftragt dann den entsprechenden handwerker

von kati1976 am 13.03.2012, 12:27



Antwort auf: Austausch der Badarmatur! Mieter oder Vermieter zahlt?

Hallo, so viel dämlichkeit auf einmal, habe ich wirklich noch nie gesehen! A. in Elternzeit bekommt man genug Geld, wer 300 EUR aus dem Fenster wirft sowieso! B. warum fragst nicht vorher oder googelst, fragt den DMB? C. warum unterrichtest Du den Vermieter nicht über die Mängel? Schd Dir nix,bleib schön auf Deine Kosten sitzen und hör das Jammern auf, eigenverschulden! D. lies Dein Mietvertrag- Instandhaltungskosten! Badarmatur Vermietersache!Du müsstest aus Deiner Blödheit noch mehr blechen!!!!!!!!!!! 75€ SIND KORREKT; MACHERLOHN MUSS VERMIETER NICHT ZAHLEN! LIES DEIN MIETERVERTRAG UND INFORMIERE DICH BEIM DMB ODER RECHTSNWALT VORHER! DU BIST VERPFLICHTET DEM VERMIETER ÜBER MÄNGEL ZU INFORMIEREN UND IH EINE ANSTÄNDIGE FRIST VON 14 TAGEN GEBEN! Tropfender Wasserhan ist kein wichtiger Grund um eigenmächtig zu handeln! Außer Blödheit, kein Mitleid, gerechte Strafe, wenn Du auf Deine Kosten sitzen bleibst, bei 300€ hast noch zu viel Geld!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

von babyjacci am 21.07.2016, 17:58



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