Mia186
Hallo Frau Bader, Wir haben eine Wohnung gekauft, die aktuell noch vermietet ist. Wir haben die Mieter fristgerecht informiert, dass wir die Wohnung Zum Zeitpunkt X selbst beziehen werden. Jetzt haben wir einen kurzen Brief der Mieter bekommen, dass es nicht in Aussicht ist, dass sie eine neue Wohnung finden. Was kann ich tun? Wir wollen einziehen... Vielen Dank
RUB
Mitglied inaktiv
Hier geht es um RuB - Rund um das Baby. Fr. Bader wird also wohl nicht antworten. Ansonsten, doof gelaufen! Das weiß man aber doch beim kauf das da Mieter drin sind, entsprechend muss man das mit einplanen. Und da Kauf nicht Miete bricht und ihr schon nahelegen müsst warum ihr wegen Eigenbedarfs - im Wissen das die Wohnung wie gesagt bei Kauf bereits vermietet war - ein erhöhten Anspruch habt, solltet ihr auf jeden Fall einen Anwalt dazu ziehen. teuer wird es so oder so. Und langwierig wohl auch. ich vermute mal fast das ihr da recht naiv ran gegangen seit. Entsprechend ist schon fragwürdig ob die Kündigung schon rechtmäßig ist/war. Erstens wegen Fristen, zweitens wegen Zumutbarkeit gegenüber den Mietern und drittens müsst ihre schon rein formell nachweisen warum ihr unbedingt diese Wohnung benötigt. Wie gesagt, Kauf bricht Miete nicht. Und klar können die Mieter dem erst einmal widersprechen. Dann geht es halt vor Gericht wenn ihr entsprechend Klage einreicht. Das kann dann dauern, 1-1,5 Jahre sind da durchaus nicht selten. Wenn ihr da dann bereits schon formelle Fehler gemacht habt, dann wird der Richter auch kaum zu eurem Gunsten entscheiden. Also wie gesagt, ab zum Anwalt. Evtl könnt ihr euch vorher durch den mit den Mietern einigen. Ansonsten schaut mal hier, dann wisst ihr weshalb die Chancen für euch eher gering sind da schnell eine Lösung zu finden: http://www.wowirwohnen.de/links/link4.php
Sternenschnuppe
Ich arbeite in der Branche. Solange die Wohnung nicht seitens des Mieters bereits gekündigt ist, verkaufen wir solche Wohnungen immer !! als Anlageobjekte für Kapitalanleger. Es ist sehr schwer möglich und sehr sehr langwierig zahlende Mieter zu kündigen. Zumal Euch klar war dass sie vermietet ist. Wie viel Zeit habt ihr Ihnen denn gegeben ? Bei neuen Eigentümern ist es ein Jahr die sie Zeit haben mindestens. Habt ihr über einen Makler gekauft ? Habt ihr schriftlich dass die Mieter innerhalb Zeit X ausziehen bei Kündigung ? Dann ab zum Anwalt mit dem Stichwort Prospekthaftung. Da könnt ihr ggf. sogar rückabwickeln.
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