Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mieter

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Hallo habe ein Baby von 5 wochen Muss dazu sagen dass er ganz friedlich ist im normal fall gestern hat er bauchweh gehabt und schrie dann halt dem entsprechend ab und an er nickte ein und nach paar minuten weinte er wieder weil es ihm wohl weh tat habe versucht alles zu machen...in dem moment klopften die nachbarn an den Wänden,wusste leider nicht wer das sein sollte sonst hätte ich bei den geklingelt es war auch gerade 21 uhr,naja meine frage ist können die sich über uns beschweren?Mein kleiner kann doch nichts dafür!ich kann seine schmerzen leider auch nicht wegnehmen! Habe keine lust mit mein vermieter in Konflikte zu geraten.Wozu man noch dazu sagen muss das Haus ,ist kein Ruhiges HAus deshalb hat mich das gestern auch tierisch genervt!Sonst ist hier bis spät in den puppen Musik an ...brauche einen rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, KInder dürfen Lärm machen, auch schon, wenn sie nicht krank sind. Trotz des Rücksichtnahmegebotes kann man dies nicht verhindern. Wenn der Kleine krank war und deshalb weint, kann man es schon gar nicht verhindern. Wenden Sie sich an die Vermieter. Gruß, NB


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