Aufhebungsvertrag während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag während der Elternzeit

Hallo, wir haben vor, während der Elternzeit umziehen (1000km von bisherigen Arbeitsplatz). Mein Mann wird dann dort zu arbeiten beginnen und ich meine Elternzeit (ein Jahr) zur Arbeissuche nutzen. Wann sollte ich den Aufhebungsvertrag o. die Kündigung einreichen, so das es dem Elterngeldanspruch und -zeitanspruch nicht schadet. Kann ich den Aufhebungsvertrag / Kündigung auch schon nach ca. 6 Monate vor Ablauf des einen benatragten Jahres Elternzeit stellen (um eine evtl. Abfindung eher zu erhalten bzw. Möglichkeiten zu nutzen wo noch Abbaubedarf in der FAst) oder zu Beginn der Elternzeit oder wirkt das auf die Elternzeit/Elterngeld? Mein AG hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - darf / sollte ich dann 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit den Aufhebungsvertrag oder die Kündigung tätigen. oder kann ich erst nach Ablauf der Elternzeit überhaupt kündigen o. den Aufhebungsvertrag stellen? Den Aufhebungsvertrag würde ich vorziehen wegen einer evtl. Abfindung ... hätte diese Auswirkungen auf das ALG falls ich nichts finde für nach der Elternzeit (bei Aufheb. vor Elternzeit/ zwischen Elternzeit/am Ende der Elternzeit)!? Ich danke Ihnen schon im vorab. Teresa10

von Teresa10 am 02.07.2012, 10:47



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während der Elternzeit

Hallo, zunächst einmal stellt sich die Überlegung, ob Sie sich, wenn Sie nicht mehr in der Elternzeit sind, über Ihren Mann familienversichert könnten.Ansonsten würde ich lieber eine längere Elternzeit beantragen. Wenn Sie den Vertrag beenden, endet automatisch auch die Elternzeit. Dennoch können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie nicht mehr als 30 h die Woche arbeiten wollen. Jeder Verdienst über den 300 € wird dann jedoch angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2012



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während der Elternzeit

Hallo Teresa, ich empfehle Dir mind.2 Jahre Elternzeit (wenn Du nur 1 Jahr nimmst, dann kannst Du nicht verlängern!!) zu nehmen und Dir dann an Deinem neuen Lebensmittelpunkt in Ruhe eine TZ o. VZ Stelle zu suchen. Wenn Du nur 1 Jahr nimmst und keine Arbeit oder einen Betreuungsplatz für Euren Nachwuchs findest, dann fällst Du gleich in ALG I oder ALG II Bezug und die beitragsfreie KV während der EZ geht Dir auch verloren. Du kannst in der EZ, fallst Du nach einem Jahr arbeiten gehen möchtest und auch eine Anstellung findest zu den in Deinem Arbeitsvertrag stehenden Fristen kündigen. Eine Kündigung zum Ende der EZ hat eine Frist von 3 Monaten. Viel Erfolg! Die Abfindung steigt ja auch, umso länger Du in der Firma angestellt bist.

von Spieli am 02.07.2012, 13:04



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