Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag wegen Standortschließung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag wegen Standortschließung während der Elternzeit

ClaudiB

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Hallo liebe Frau Bader! Ich befinde mich gerade in Elternzeit (bis 2014). Das Unternehmen hat beschlossen, den Standort, an dem ich gearbeitet habe, zu schließen. Dies ist bereits im Juni geschehen. Ich habe vorab keine offizielle Info von meinem Arbeitgeber erhalten, außer dass ich zu einer vom Betriebsrat organisierten Abschiedsfeier eingeladen wurde und mich daraufhin bei meinem Vorgesetzten erkundigt habe. Nun meine Fragen: 1) Könnte ich mich jetzt noch zwecks Aufebungsvertrag an meine Firma wenden, um eine Abfindung zu erhalten, oder hätte dies vor Standortschließung stattfinden müssen? 2) Für den Falll, dass ich jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, gelte ich dann sofort als arbeitslos oder befinde ich mich weiterhin in Elternzeit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man Ihnen nicht gekündigt hat, besteht der Vertrag weiter. Sie können dann (wenn machbar) in einer anderen Filiale arbeiten. Ansonsten kann auch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden - ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, dies muss man aushandeln Liebe Grüsse, NB


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