Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

Hallo Frau Bader, ich bin seit knapp 4 Jahren alleinerziehend mit 2 Kindern (6 und 8) und seit 10 Monaten wieder in einer festen Partnerschaft. Nun wollen wir zusammen ziehen, der Vater hat davon gewusst und nun wirll er es verhindern indem er die Große zu sich holen möchte. Er wohnt allein, ist Maschinenschlosser zum Teil auf Montage. Kann er mir den Umzug streitig machen und die Große somit wegnehmen? Er meint dass 130 km Entfernung eine unzumutbare Belastung seien. An wen muss ich mich wenden und meine Belange einzufordern? Vielen Dank im Voraus J. Spahr

Mitglied inaktiv - 25.10.2011, 14:37



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

Hallo, wegnehmen geht gar nicht. Bzgl. des Umzuges kommt es auf das Sorgerecht an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2011



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

In erster Instanz geht es nicht um Deine Belange, sondern die der Kinder. Und das heisst Umgang mit dem Vater wie gewohnt. Bist Du bereit die Umgangskosten nach dem Umzug zu tragen ? Bahntickets, oder seine Spritkosten zu übernehmen ? Die allerwichtigste Frage : Hast Du das alleinige Sorgerecht oder gemeinsames ? Bei zweiterem wird es sehr schwierig den Umzug durchzusetzen. Nicht falsch verstehen, DU kannst hinziehen wo Du willst, die Frage ist ob die Kinder mitkönnen. Seine Arbeitszeiten etc. kann er ändern, Betreuung für das Kind organisieren, das wird als Argument gegen den Vater nicht funktionieren. Nicht falsch verstehen, ich verstehe den Wunsch mit dem Partner zu wohnen, aber in erster Linie geht es nicht um Dich, sondern um das Kindeswohl.

Mitglied inaktiv - 25.10.2011, 14:57



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, und natürlich weis ich dass die Belange der Kinder im Vordergrund stehen und ich möcht ihnen wieder ein funktionierendes Alltagsleben mit zwei "Elternteilen" bieten. Mit dem Vater habe ich bereits bei der Trennung vereinbart dass er die Kids alle 2 Wochen sehen darf und das gestaltete sich sehr unzuverlässig. Selbst dieses Jahr hatte er mehr zeit für seine Freunde als für die Kids. Sie riefen ihn an und er meldete sich 2.5 Monate lang nicht, bis ich ihn auf einer Geburtstagsfeier zur Rede stellte. Er zeigte keinerlei Interesse an den Kindern, nicht am Zeugnis, nicht an Schulfesten /-ferien, nicht an Arztbesuchen, .... Und nun will er die Große für sich haben. Warum muss ich die Umgangskosten tragen, wenn die Kinder primär bei mir gemeldet sind und wohnen ist es doch sein Interesse ob er die Kinder sehen möchte. Für einen Kompromiss wär ich bereit. Abgesehen davon wohnen meine Eltern und die meines Partners hier und wir wären ohnehin mind. 1 mal im Monat hier in der Stadt.

Mitglied inaktiv - 25.10.2011, 15:17



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug 130km vom Vater weg

Wegen den Kosten : Weil Du die Entfernung schaffst. Im normalen Stadtbereich ist es normal dass der Vater diese Kosten hat, aber wenn Du eine Entfernung von 130km schaffst, die es vorher nicht gab, dann kann er das geltend machen, wenn er das will. Deinen neuen als elternteil zu bezeichnen, das würde ich bei Ämtern , mal so als Tipp, nie ! machen, denn das geht nach hinten los. Liest sich ( auch wenn Du es vielleicht anders meinst ) wie : Vater austauschen. Wie auch immer, wenn Dein Ex vor Gericht zieht wegen des Umzuges, dann sind emotionale Belange von den Erwachsenen egal. Da zählen nur die Fakten, auch wenn er die Kinder derzeit nicht regelmäßig sieht. Vielleicht erreichst Du mehr, wenn Du Dir überlegst wie der Umgang weiterhin stattfinden kann und ihm das mitteilst. Wenn er sieht, dass sich nichts ändert für ihn, vielleicht stimmt er dem dann zu. Wenn Du bei gemeinsamen Sorgerecht einfach wegziehst, dann spielst Du ihm alle Karten in die Hand. Viel Erfolg und dass er einlenkt. Fürchterlich viel Interesse scheint er wirklich nicht zu haben. Aber wie gesagt, vor Gericht zählen Deine Emotionen nicht.

Mitglied inaktiv - 25.10.2011, 15:29



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