Hallo, aktuell habe ich einen Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2017 und ich erwarte mein erstes Kind im Juli diesen Jahres. Ich möchte mindestens 1 Jahr Elternzeit nehmen, demzufolge läuft mein Arbeitsvertrag ja während der Elternzeit aus und wird auch nicht verlängert. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich mich dann zwar bei der Agentur für Arbeit melden, dort wird aber vermerkt, dass ich dem Arbeitsmarkt zunächst nicht zur Verfügung stehe, ich also weiterhin in "Elternzeit" bin. Mein großes Problem ist, dass ich aktuell in der privaten Krankenversicherung versichert bin und das auch unbedingt weiter sein möchte (ich weiß, dass ich die Beiträge in Elternzeit selbst tragen muss). Solange ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber in Elternzeit bin, ist das meines Wissens nach kein Problem, auch wenn ich ab 1.1.18 keinen Arbeitgeber mehr habe müsste dies ja möglich sein da ich nach §5 SGB V nicht versicherungspflichtig werde, ist das richtig? Sollte ich mich dann nach zB einem Jahr entschließen wieder in Teilzeit bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten zu gehen, werde ich vermutlich unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, daher meine Idee: Kann ich bei einem neuen Arbeitgeber direkt nach Einstellung Elternzeit anmelden, und in dieser dann Teilzeit arbeiten? Nach §8 SGB V kann ich mich ja von der Versicherungspflicht befreien lassen, sollte ich in Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aufnehmen. Entstehen einem neuen Arbeitgeber daraus irgendwelche Nachteile im Vergleich zu einer "normalen" Einstellung in Teilzeit? Vielen Dank und beste Grüße
von Himbeere11 am 04.05.2017, 18:25