Liebe Frau Bader!
Mein Elternzeit endet offiziell im Januar.
Mein Arbeitsvertrag wurde aber bereits im Januar 2010 aufgelöst, da die Firma geschlossen wurde, es gab eine Kündigung mit Abfindung. Bei der Krankenkasse bin ich auch noch pflichtversichert.
Muß ich mich arbeitslos melden? Wenn ja, wann?
Danke
von
Schnitte78
am 18.05.2011, 14:34
Antwort auf:
Arbeislos am Ende der Elternzeit
Hallo,
Ihre ET hat mit dem Ende des Arbeitsvertrages geendet. Sie sind nicht beitragsfrei versichert, sondern mussten sich ab Jan. 2010 selber drum kümmern.
Arbeitssuchend können Sie sich nur melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011