Hallo Frau Bader,
die Frage, ob ein anspruch auf einen alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit besteht, haben Sie mir bereits mit ja beantwortet.
Würden Sie mir evtl. die gesetzliche Quelle hierzu nennen, auf die ich ggf. zurückgreifen kann, da ich bereits öfters gehört habe, dass der Anspruch beim Minijob nicht gegeben ist.
Vielen Dank im Voraus!
LG
babymatt
von
babymatt
am 01.05.2012, 18:25
Antwort auf:
anspruch auf alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit - II
Hallo,
es gilt wie bei jedem anderen Vertrag auch das BEEG.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2012
Antwort auf:
anspruch auf alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit - II
Das Zauberwort heisst Gleichbehandlung!!!!
http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/13__arbeitsrecht/1__Gleichbehandlungsgrundsatz/Gleichbehandlungsgrundsatz.html
Hier kannst du ja mal alles nachlesen.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true
von
CKEL0410
am 01.05.2012, 20:00