Sehr geehrte Frau Baader, Ich befinde mich nun im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Ich habe Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag meines Kindes am 15.6.17 beantragt. Ich bin als Erzieherin mit einem unbefristeten 40 stunden Vertrag in einem städtischen Kindergarten angestellt. Der Kindergarten hat mehr als 20 Mitarbeiterinnen. Da ich keine Ganztagsbetreuung für mein eigenes Kind bekommen habe, kann ich nächstes Jahr nicht mit Vollzeit wieder einsteigen. Ich habe hier schon gelesen, das ich ein Recht auf Teilzeitarbeit habe, so lange keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Was sind denn betriebliche Gründe???? Mein Arbeitgeber sagt mir immer, er kann mir nur die Stellen anbieten, die gerade frei sind zu dem Zeitpunkt wenn ich wieder komme. Und unter 32,5 Stunden kann ich sowie so nicht wieder einsteigen. Kann er das so bestimmen? Das heißt dann ja auch, das ich nicht um ein weiters Elternzeit Jahr verlängern kann in dem ich dann Teilzeit arbeiten kann. Da man ja höchsten 30 Stunden arbeiten darf. Gibt es Argumente die ich meinem Arbeitgeber bringen kann, damit er sich auf Teilzeit um die 30 Stunden einlässt und für mich eine Stelle schafft? Er hat ja Ersatz für mich eingestellt mit befristeten Vertrag, allerdings ja für meine Vollzeitstelle. Ich freue mich sehr über Antworten auf meine Fragen und ihren Rat. Liebe Grüße, Kati
von Katimuck am 30.07.2016, 23:23