Anspruch auf Teilzeit in und nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeit in und nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Baader, Ich befinde mich nun im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Ich habe Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag meines Kindes am 15.6.17 beantragt. Ich bin als Erzieherin mit einem unbefristeten 40 stunden Vertrag in einem städtischen Kindergarten angestellt. Der Kindergarten hat mehr als 20 Mitarbeiterinnen. Da ich keine Ganztagsbetreuung für mein eigenes Kind bekommen habe, kann ich nächstes Jahr nicht mit Vollzeit wieder einsteigen. Ich habe hier schon gelesen, das ich ein Recht auf Teilzeitarbeit habe, so lange keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Was sind denn betriebliche Gründe???? Mein Arbeitgeber sagt mir immer, er kann mir nur die Stellen anbieten, die gerade frei sind zu dem Zeitpunkt wenn ich wieder komme. Und unter 32,5 Stunden kann ich sowie so nicht wieder einsteigen. Kann er das so bestimmen? Das heißt dann ja auch, das ich nicht um ein weiters Elternzeit Jahr verlängern kann in dem ich dann Teilzeit arbeiten kann. Da man ja höchsten 30 Stunden arbeiten darf. Gibt es Argumente die ich meinem Arbeitgeber bringen kann, damit er sich auf Teilzeit um die 30 Stunden einlässt und für mich eine Stelle schafft? Er hat ja Ersatz für mich eingestellt mit befristeten Vertrag, allerdings ja für meine Vollzeitstelle. Ich freue mich sehr über Antworten auf meine Fragen und ihren Rat. Liebe Grüße, Kati

von Katimuck am 30.07.2016, 23:23



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit in und nach der Elternzeit

Hallo, am besten wäre es, das 3. Jahr zu nehmen und TZ zu arbeiten. Aber das geht bei mehr als 30 Std nicht. Betriebliche Gründe sind zB organisatorische Gründe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2016



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit in und nach der Elternzeit

Wenn der AG dir keine Stelle bieten kann, dann soll er dir das schriftlich geben. Je nachdem in wie weit bei dir dann Kinderbetreuung gegeben ist, kannst Du dann ALG1 beantragen und dir für die Zeit einen Teilzeitstelle bei einem anderen AG suchen. Solange es keine Konkurrenz ist, muss dir der AG dann seine Zustimmung geben - immerhin hat er ja selbst keine geeignete Stelle.

Mitglied inaktiv - 31.07.2016, 09:11



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