Sehr geehrte Frau Bader, in unserer Tagesgroßpflege sind beide Tagesmütter kurz hintereinander schwanger geworden. Die Verwantwortliche beim Jugendamt zögert die Einstellung von zwei Schwangerschaftsvertretungen hinaus, so dass die Einrichtung zusammenzubrechen droht. Unsere Kinder (8 Kinder im Alter zwischen 12 und 36 Mon) hätten dann entweder gar keine Betreuungseinrichtung oder sollen in andere Einrichtungen temporär "ausgelagert" werden. Wir als Eltern möchten, auch im Sinne unserer Kinder, dass sowohl die Einrichtung als als auch der Gruppenzusammenhalt beibehalten bleibt. Haben die Tagesmütter und /oder wir als Eltern einen Anspruch auf Einstellung der zwei Vertretungen? Haben wir einen Anspruch auf Beibehaltung des Betreuungsplatzes? Für Ihre Anwtort dankt Ihnen Friedenshase
Mitglied inaktiv - 05.04.2011, 11:12