Guten Tag Frau Bader.
Ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zuhalten :) Mein Mann und ich haben damals Kinderzuschlag beantragt und Ihn abgelehnt bekommen.
Ein paar Infos von unserer Situation:
Mein Mann geht vollzeit arbeiten für 1650 Brutto ( 1312 Netto)
Ich arbeite nicht bin zur Zeit noch in Elternzeit bis zum August mein Sohn wird dann 2 Jahre alt
Wir bekommen 184 Kindergeld 185 Elterngeld und 134 Wohngeld.+ die 1312 Einkommen
Mein Mann ich und besitzen eine Eigentumswohnung wo wir zurzeit 3 Kredite zuabzahlen
Einer mit 14.000 - 20.000 - 31.000
Im Monat zahlen wir 290 Kredit alle 3 Monate 510 Euro.
Zusätzlich kommen kosten wie Verwaltung(150) dann Strom ( Nachtspeicherheizung 171) Lebensversicherung(50) Kfz-Verischerung Grundsteuer Müll Abwasser etc zusammen ca 150-170.
Ist es möglich den Kinderzuschlag nochmal zubeantragen oder ist die Ablehnung berechigt?
Danke schonmal
von
MimiItalia
am 14.01.2013, 13:48
Antwort auf:
Anspruch auf Kinderzuschlag??
Hallo,
ausrechnen kann ich Ihnen das an dieser Stelle nicht. Das sprengt das Forum.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013
Antwort auf:
Anspruch auf Kinderzuschlag??
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php#
probier doch mal den rechner!
wieso wurde es damals abgelehnt, hat sich jetzt an den finanzen etwas geändert?
wenn nicht glaube ich das es wieder abgelehnt wird.
von
CKEL0410
am 14.01.2013, 15:47
Antwort auf:
Anspruch auf Kinderzuschlag??
Sinn macht es nur wenn sich an euren Finanzen was geändert hat, du jetzt aktuell schwanger bist oder ein weiteres Kind hinzugekommen ist. Was stand denn als Begründung auf der Ablehnung? Geh mal den Rechner meiner Vorposterin durch wenn da was bei rum kommt, würde ich es nocheinmal versuchen. Habt ihr angegeben dass eure Heizkosten über den Strom laufen? Denn normal wird der Strom in solche Berechnungen nciht mit reingezogen, Heizkosten müssen aber berücksichtigt werden.
von
Julisa
am 15.01.2013, 09:02