Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag als Vollzeitkraft ist zum 31.05.2011 ausgelaufen. Ich habe jedoch einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft mit 20 Stunden wöchentlich. Am 29.05.2011 hat mein Mutterschutz begonnen. Meine Frage ist jetzt in welcher Höhe steht mir der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu? Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe meines Vollzeit- oder meines Teilzeitgehaltes? Vielen Dank und Grüsse Gerda
von abendrot1 am 29.07.2011, 08:43