Änderung der Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung der Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes möglich?

Hallo Ist es möglich die Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes und Arbeitswiederaufnahme wieder zu beantragen und verlängern um 1 Jahr? Wenn ja, erhalte ich dann Sozialhilfe, da Elterngeld voll bezogen für 14 Monate (bin Alleinerziehend)? Konkret: Zuerst 1 Jahr Elternzeit beantragt und genommen, jetzt arbeite ich wieder, merke daß es mein Sohn die Krippe nicht packt mit 1 Jahr. Kann ich noch einmal für das gleiche Kind Elternzeit beantragen, wenn ich zurück im Beruf bin (Arbeitgeber wäre einverstanden, Vertrag läuft sowieso im Juli aus? Hoffe die Fragen waren jetzt allgemein genug... Viele Dank für die Antwort und Hilfe! Kaj

von kaj am 15.02.2011, 19:09



Antwort auf: Änderung der Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes möglich?

Hallo, wenn man weniger als 2 Jahre beantragt hat, muss bei jedem weiteren Antrag der AG zustimmen. Wenn er das macht, ist es kein Problem. leistungen von der ARGE können Sie in dieser Zeit erhalten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2011



Antwort auf: Änderung der Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes möglich?

Hallo Wenn der AG einverstanden ist, dann geht das ohne Probleme. Musst eben so zeitig wie möglich zum Jobcenter und ALG 2 beantragen. Wichtig dabei sind Belege über den Unterhalt, entweder Kontoauszug, dass der Vater zahlt, oder aber Bescheinigung, dass Unterhaltsvorschuss beantragt ist.

Mitglied inaktiv - 16.02.2011, 14:37



Antwort auf: Änderung der Elternzeit nach Ablauf des beantragten Zeitraumes möglich?

Hallo, wenn man weniger als 2 Jahre beantragt hat, muss bei jedem weiteren Antrag der AG zustimmen. Wenn er das macht, ist es kein Problem. leistungen von der ARGE können Sie in dieser Zeit erhalten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2011



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