Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zur Erklärung: ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Es ist mein zweites Kind. Vor der Geburt habe ich 2 Tage gearbeitet. Wenn das Jahr elternzeit vorüber ist, möchte ich wieder 1 - 2 Tage arbeiten. Meine Mutter übernimmt dann die Betreuung. Der große geht bereits in den Kindergarten. Da wir in Bayern wohnen, bekomme ich Betreuungsgeld. Nun ist es so, dass ich nicht in meine alte Firma zurück möchte. Ich bin natürlich auf der Suche nach einem neuen Job. Aber was ist, wenn das nichts wird zum ende der Elternzeit? (Es ist ja nicht so einfach, für 2 ganze Tage was zu finden). So, nun kommt meine eigentliche Frage an Sie: Bekomme ich dann ALG1 und Betreuungsgeld oder wird mir das betreuungsgeld gestrichen, wenn ich Alg1 beziehe? Danke für Ihre Antwort Viele Grüße Nina
von Nina0713 am 19.01.2017, 20:52