Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1 Jahr Elternzeit im Anchluss Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1 Jahr Elternzeit im Anchluss Minijob

Team2017

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Guten Morgen, ich habe folgende Frage. Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese läuft bis zum 1.6.18. Danach würde ich gern bis zum Übergang Kita am 1.9.2018 einen Minijob 450 € in der gleichen Firma annehmen. Danach wieder Vollzeit. Falls ich jetzt im September arbeitslos würde welches Gehalt wird bei der Berechnung des ALG zugrunde gelegt. Zählt der 3 monatige Minijob oder das Einkommen vor der Elternzeit. Verlängert sich die Elternzeit automatisch wenn ich 3 Monate einen Minijob annehme? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit verlängert sich nicht automatisch, Sie haben auch keinen Anspruch auf Verlängerung. klären Sie das möglichst schnell mit dem Arbeitgeber. Ansonsten müssen Sie nach Beendigung der Elternzeit ihre vertragsgemäße Arbeitszeit zur Verfügung stellen, sie können dann nicht einfach in einen Mini Job wechseln. Wenn der Arbeitgeber also nicht damit zufrieden ist, werden sie kündigen müssen und müssen mit einer Sperre rechnen. Schließlich hätten Sie ja auch zwei Jahre Elternzeit beantragen und in der Elternzeit arbeiten können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das geht nicht sooooo einfach. Du hast weniger wie zwei Jahre EZ gemeldet, also MUSST du entweder nach dem Jahr wieder VZ arbeiten oder einer Änderungskündigung mit dem AG ausmachen - dann wird der VZ-Vertrag gekündigt und du bekommst einen Minijob. Das wäre dann aber dauerhaft, oft ist es schwierig dann irgendwann wieder aufzustocken. Weit besser wäre der 3te Weg den du von Anfang an hättest machen sollen. Nämlich die EZ auf bis zu 3 Jahre verlängern. dann ruht dein VZ-Vertrag weiterhin, du kannst aber bis zu 30 Std die Woche eben trotzdem arbeiten. bei deinem eigentlichen AG oder eben woanders. Problem allerdings nun, da du das nicht von Anfang an so gemeldet hast, kann der AG nun ablehnen. Man muss sich nämlich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen. Mit nur einem Jahr liegt es nun im Ermessen des AG.


chrissicat

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Eine Änderungskündigung ist NICHT notwendig. Selbstverständlich kannst du mit deinem Arbeitgeber auch eine befristete(!) Arbeitszeitreduzierung vereinbaren. Solange ihr (du und der Arbeitgeber) euch einig seid ist das kein Problem. Bezüglich der ALG-Berechnung kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber warum denkst du, dass du evtl. dann direkt arbeitslos werden könntest?


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