von xIntirax am 29.06.2014, 13:21 Uhr |
Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Vollmacht, schulische Angelegenheiten - 32+4 20.06.14, 21:44
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - YPW05 21.06.14, 23:14
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - xIntirax 29.06.14, 13:21
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - Lena_1977 01.07.14, 17:32
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