Patchwork - Familien

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von xIntirax  am 29.06.2014, 13:21 Uhr

Vollmacht, schulische Angelegenheiten

Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.

 
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