Elternforum Patchwork-Familien

Vollmacht, schulische Angelegenheiten

Vollmacht, schulische Angelegenheiten

32+4

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Hallo, Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen? Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?


YPW05

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Vollmacht kann man selbst erstellen und unterschreiben - Kopie dann der Schule einreichen. Einfach wer wem die 'Macht' gibt und welche Bereiche sie umfasst - Unterschrift fertig


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Mit der Heirat hat er das "kleine Sorgerecht" http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html