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Kranktage Kind auch für neuen Partner?

Kranktage Kind auch für neuen Partner?

NaiClaMa

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Hallo ihr Lieben, Ich war in der vergangenen Woche mit unserem Sohn eine Nacht im Krankenhaus. In der Zeit musste mein neuer Partner auf meine 7 jährige Tochter aufpassen und konnte deswegen nicht zur Arbeit. Muss hier der AG eine Krankmeldung über das "fremde" Kind akzeptieren oder geht dafür ein Urlaubstag flöten? Liebe Grüße Claudia


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von NaiClaMa

Natürlich muss er Urlaub nehmen. Aber nicht, weil er der neue Lebensgefährte ist, sondern, weil die Tochter doch gar nicht selber krank war.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von NaiClaMa

Meinst du, ob er das Fehlen entschuldigen muss? Ich denke schon. Bezahlen muss er es nicht. Mein AG zahlt generell nur mit Kind- krank- Schein. Über die Kasse hat auch der Lebensgefährte Anspruch, aber eben nur, wenn das betreffende Kind auch krank war bzw. die Krankschreibung vorhanden ist.


NaiClaMa

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Die Krankschreibung ist schon ausgestellt. Der Kinderarzt hat das auf Anfrage gemacht. Wir haben gefragt, ob der Papa eine Meldung über unseren Kleinen bekommt, hier war aber ja dann die Aussage, der war ja im Krankenhaus aber wir können das über die Tochter der Mutter machen. Die Frage ist halt nun, ob generell diese Bescheinigung anerkannt wird? Auch sollte zukünftig etwas sein.


sunnydani

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Antwort auf Beitrag von NaiClaMa

Wie es ist, wenn es nicht das eigene Kind ist, weiß ich leider nicht. Das würde ich aber mal nachfragen. Grundsätzlich darf aber auf jeden Fall für ein betreuungspflichtiges Kind Pflegeurlaub genommen werden, wenn die Betreuungsperson ausfällt. War bei mir schön öfter so, wenn ich mit dem Kleinen im KH war und somit den Großen nicht betreuen konnte, dass dann Papa zu Hause beim Großen war und eben keinen Urlaub nehmen musste, sondern Pflegeurlaub bekommen hat. Genauso war es so letztens, als die Tagesmutter krank war und keine andere Betreuungsperson für den Kleinen da war, dass ich oder der Papa Pflegeurlaub nehmen konnten und einer von uns beiden dann eben daheim war, ohne dass wir Urlaubstage in Anspruch nehmen durften. Ich komme aber aus Österreich, vielleicht ist das bei euch in Deutschland anders? Ich würde mich aber trotzdem informieren, wie das alles aussieht, wenn es nicht das leibliche Kind betrifft, sondern das Kind des Lebensgefährten, obwohl ich davon ausgehe, dass es auch gehen wird, wenn ihr z.Bsp. belegen könnt, dass ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt und du eben eine Bestätigung vom KH hast, dass du mit dem anderen Kind gerade einen stationären Aufenthalt hattest. Alles Liebe!


NaiClaMa

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Antwort auf Beitrag von sunnydani

Hallo liebe sunnydani, danke dir für deine Antwort. Ich werde meiner Krankenkasse auf jeden Fall ausführlich schreiben. Da wird sich sicher was machen lassen. Alles liebe auch für dich.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von sunnydani

udn das ist leider bei den meisten so! und ein nicht leibliches kind zählt nicht. ich kann keinen pflegeurlaub nehmen für das kind meines bruders z.b.. dann muss man halt urlaub nehmen, wo ist das problem?