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Kita-Antrag

Thema: Kita-Antrag

Frage! Ich bin alleinerziehende Mutter einer 2jährigen Tochter und beziehe leider hartz4. Jetzt kommt meine Tochter bald in den Kindergarten und da habe ich gelesen, da? Ich einen Atrag stellen könnte, damit ich den Kita-Platz erstattet bekomme . Wo bekomme ich diesen Antrag her und wann muß ich ihn stellen, wenn das Kind im Herbst in die Kita kommt? Ich möchte sie dann wenn möglich auch Ganztags anmelden, werde sie aber trotzdem nur Halbtags da lassen. Ganztags anmelden möchte ich sie ja nur, es kann ja sein das ich dann wieder arbeite.

von Karina79 am 03.01.2013, 06:15



Antwort auf Beitrag von Karina79

Hab dir im Rechteforum bei Frau Bader schon geantwortet.

von Julisa am 03.01.2013, 10:15



Antwort auf Beitrag von Julisa

den antrag bekommst du bein zuständigem jugendamt oder in deinem bürgerbüro. bei einigen städten auch auf dem rathaus oder gemeindeamt. den antrag stellst du wenn du einen platz im kiga hast und du weißt was du bezahlen mußt.

von Krümeline am 03.01.2013, 14:22



Antwort auf Beitrag von Karina79

Nihct ganz zum Thema, aber du weisst schon das du damit einer arbeitenden Mutte den Ganztagsplatz evtl wegnimmst wenn du ihn bekommst ja???

von Akira am 04.01.2013, 09:08



Antwort auf Beitrag von Akira

wenn du sozialleistung beziehst, dann mußt du einen betreuungsplatz haben.sonst fällt diese leistung weg da du dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst. was sollen denn alleinerziehende machen? hungern? keine betreuung fürs kind= keine leistung! keine betreuung= nicht vermittelbar= keine leistung!

von Krümeline am 04.01.2013, 14:09



Antwort auf Beitrag von Krümeline

aber ein halbtagsplatz tut es auch solange man keine Arbeit hat. Ich habe eine Bekannte...zwei Kinder...hartz 4...Kinder werden bis 16 Uhr fremdbetreut ein Kind U3 sie sitzt den ganzen Tag zu Hause und hat endlich mal Zeit für sich wie sie so schön sagt. Ich habe einen Job und mein Mann auch und wir haben keinen platz bekommen.....wo ist da der Sinn bzw die Gerechtigkeit???

von Akira am 04.01.2013, 14:34



Antwort auf Beitrag von Akira

Kann akira schon recht geben! Ich muss meinem arbeitgeber ja auch zur verfügung stehen nach dem erziehungsjahr! Marijana

von marijanam79 am 04.01.2013, 15:59



Antwort auf Beitrag von marijanam79

leider ist es aber so, das du mit einem halbtagsplatz wenn du pech hast,auch kein geld vom amt bekommst. du stehst ja dem arbeitsmarkt nicht voll zur verfügung.oder du bekommst nur einen teil der leistung.es ist ein ewiger kreislauf und besch... für alle die es betrifft.

von Krümeline am 04.01.2013, 17:36