Hallo, ich habe einmal eine Frage, vielleicht weiß das ja einer von euch. Bei Geburt meiner Tochter habe ich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nach 1 1/2 Jahren ist ihr Bruder zur Welt gekommen. Habe dann wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun hab ich ja von der Großen quasi "nur" 1 1/2 Jahre genutzt. Ich habe irgendwo gehört das man die restlichen 1 3/4 (nicht genutzten) Jahre so zusagen nach den 3 Jahren vom 2. Kind anhängen kann. Mein Arbeitgeber sagt davon weiß er nix und geht net. Weiß einer von euch da was?? Oder vielleicht wo ich darüber etwas finde oder wer da Ansprechpartner für so was is?? Vielen Dank schon einmal.
von Babsera am 02.02.2011, 14:42