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Einschulung Kita Jugendamt

Einschulung Kita Jugendamt

Mitglied inaktiv

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mein Sohn ist 6 Jahre jung und hat Sprachentwicklungsstörungen und ADHS die auch durch das SPZ festgestellt wurde. Zudem weint er auch sehr viel in der Kita. Wir wollten ihn in der GB Schule ( Geistigbehinderten Schule) einschulen.Da er aber ein IQ von 94 hat ohne Sprache, sagt das Schulamt das er auf einer normalen Grundschule soll. Jetzt sagte die Kita das es Kindeswohlgefährdung ist. Weil er eine normale Schule mit 23 Kindern nicht schaft.Das Schulamt war auch schon in der Kita und hat sich ihn angeschaut aber bleibt bei der Meinung dss er auf keiner GB Schule kommt.Er bekommt von uns sämtliche Unterstützung zb Logopädie, SPZ, Frühförderung und natürlich Kita Besuch regelmäßig. Jetzt habe ich Angst das,das Jugendamt zu mir kommt weil die Kita ja sagt das es Kindeswohlgefährdung Ist und ihn mir wegnimmt. Ich weiß nicht mehr weiter,was ich noch machen soll.Das er auf der GB Schule kommt.Oder meint Kita das das Schulamt due Kindeswohlgefährdung macht.Weil ich mache ja alles.wie oben beschrieben. Vielen Dank schon mal im voraus


mellomania

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hab dir bei Frau bader geantwortet. darfst mir auch gerne schreiben. da sagen alle sachen, die nicht stimmen.


mellomania

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das schulamt hat doch in der kita nix verloren. ist gar nicht denen ihr bereich. ein kooperationslehrer der schule vielleicht, das ja. aber schulamt selber? ne, die haben da gar nix damit zu tun, erst wenn es um die prüfung des anspruchs geht und die feststellung dann, das macht das schulamt. aber die schauen sich nie eine kita an.


seerose1979

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Hallo, dieses Vorgehen kenne ich so auch nicht. Erst einmal wird das Jugendamt kein Kind einfach der Mutter weggenommen!!! Wenn dein Sohn einen relativ normalen IQ hat, würde ich ihn auch nicht auf eine geistig behinderten Schule schicken. Gibt es in eurer Stadt oder näheren Umkreis noch andere Einrichtungen, in denen Kinder mit "Auffälligkeiten" (wie z.b. ADHS usw.) gehen können? Oder wäre eine Schulbegleitung etwas für ihn? Dann könnte er auch auf eine Regelschule gehen. Lass dich da nochmal beraten. Lg Seerose


LilaWolkenMama

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Vermutlich meint die Kita, dass es das wohl des Kindes gefährdet, wenn er jetzt auf eine normale Schule geht oder wenn er auf eine GB Schule geht... Je nach dem. Wieso sollte man dir das Kind wegnehmen?Es gibt ja auch die Möglichkeit, ein Jahr länger Kita durchzuboxen. Wieso dein Kind allerdings auf eine GB Schule soll verstehe ich mit einem durchschnittlichen IQ allerdings auch nicht. Es gibt Klassen mit gemeinsamen lernen. Dazu eventuell eine schulbegleitung? Wobei Bildung ja auch immer Ländersache und deshalb überall unterschiedlich ist. Es gab, zumindest früher, vor der Inklusion auch immer Schulen mit Schwerpunkt Sprache.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von LilaWolkenMama

mit welcher berechtigung? du kannst das kind zurückstellen, ja. aber das recht auf kita hast du nicht. wenn die keinen platz haben, hast du das kind 1 jahr nicht gefördert zuhause. bitte nicht solche ratschläge geben die rechtlich nicht haltbar sind.


LilaWolkenMama

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ganz ruhig.mit welcher Berechtigung? Naja, Wir kennen alle das Kind nicht. Und es erscheint mir vllt eine Alternative zu einer GB Schule, bei einem durchschnittlichen IQ. Es gibt die Möglichkeit..... ist ja keine rechtliche Beratung, sondern nur eine Idee, soetwas vllt mal ins Gespräch zu bringen.vllt hab ich mich unglücklich ausgedrückt und ja, damit meinte ich die Rückstellung. Aber ich gehe jetzt nicht davon aus, dass meine Antwort als in Stein gemeißelt betrachtet wird. natürlich geht das nur, wenn vorliegende "Problematik" von Entscheidungsträgern als gegeben angesehen wird. Und ja, wenn der Platz weiter vergeben werden kann an dieses Kind, sonst wohl nicht.