Betreuung durch eine Tagesmutter

Junge mit Traktor und Kipplaster

© Adobe Stock, Oksana Kuzmina

Vielleicht haben Sie keinen Platz in einer Kita bekommen, wollen oder müssen Ihr Kind aber trotzdem regelmäßig für ein paar Stunden am Tag in fremde Obhut geben? Oder Sie bevorzugen generell die Kindertagespflege?

Dabei betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Kinder privat und familiennah.

Vorteil für die Planung: Tagesmütter oder Tagesväter sind flexibler

Eine Tagesmutter/ Tagesvater betreut das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags. In der Zeit soll die Entwicklung des Kindes - genau wie in einem Kindergarten - durch entsprechende Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote gefördert werden. Viele Eltern präferieren diese Art der Betreuung, wenn das Kind noch sehr jung, also unter drei Jahre alt, ist. Denn im Gegensatz zu Kindertagesstätten ist die Kindertagespflege eher eine familienähnliche Betreuungsform und kann zeitlich eher flexibel organisiert werden.

Voraussetzungen: Pflegeerlaubnis und ausreichend Platz

Die Eignung der Kindertagespfleger wird seit 2006 durch das Jugendamt überprüft: Die Tageseltern haben eine Pflegerlaubnis erhalten und mussten dafür eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen können. Das Jugendamt überprüft aber nicht nur die Kompetenz und die Persönlichkeit der Tagesmutter, es wird außerdem festgestellt, ob der Haushalt für die Betreuung von Kindern geeignet ist. Geprüft wird, ob ausreichend Platz zum Spielen vorhanden ist, geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse, eine Schlafgelegenheit und ob es Möglichkeiten gibt, in der Nähe Wald- oder Parkanlagen zu besuchen. Diese Pflegerlaubnis benötigen die Tageseltern bereits ab dem ersten Kind, sie gilt für fünf Kinder. Jährliche Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht.

Eine Alternative: Die Tagesmutter oder der Tagesvater kommen ins Haus

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Tagesmutter in die Wohnung des Kindes kommt. Dann sind die Eltern der Arbeitgeber und häufig wird dies auf Basis eines Minijobs abgerechnet: Bei einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich muss die Tagesmutter weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Sie muss aber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Eltern zahlen eine anteilige Pauschale entsprechend des Verdienstes.

Eine andere Organisation ist: Mehrere Tageseltern arbeiten in der Großtagespflegestelle zusammen. Dann werden die Kinder nicht in einer Privatwohnung betreut, sondern in angemieteten Räumen. Bei mehr als acht Kindern muss einer der Betreuer eine pädagogische Fachkraft sein. Zwar ähnelt die Großtagespflegestelle eher einer Kita, aber dafür können die Tageseltern sich hier im Krankheitsfall gegenseitig vertreten.

Familiäres Verhältnis - enge Bindung zum Kind

Durch den kleinen Betreuungsschlüssel und häufig das junge Alter der Kinder, ergibt es sich häufig, dass Kinder eine recht enge Bindung zur Tagesmutter entwickeln. Dies kann für manche Mama zum Problem werden. Genau wie im Kindergarten sollten auch Eltern und Tageseltern generell einen intensiven Gesprächs- und Erfahrungsaustausch über das Kind, seine Entwicklung und seine Betreuung pflegen. Akzeptieren Sie auch, dass sich das Kind in "beiden Welten" unterschiedlich verhalten kann.

Hohe Ziele: Viele Betreuungsplätze in der Kindertagespflege

Seit 2005 wird die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot zu Kindertageseinrichtungen betrachtet. Heute steht für Kinder unter drei Jahren im Bundesdurchschnitt für jedes dritte Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung - etwa 70 Prozent davon in Tageseinrichtungen und ca. 30 Prozent in der Kindertagespflege.

Weitere Informationen finden Sie hier: Handbuch Kindertagespflege

Auskünfte gibt auch das zuständige Jugendamt.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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