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Wohnen in anderem Landkreis - welche Kita Satzung ist gültig?

Wohnen in anderem Landkreis - welche Kita Satzung ist gültig?

Jana_1980

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Hallo, seit 2 Jahren gehen unsere 2 Kinder (3 und 6 Jahre) in eine Einrichtung die im Nachbar-Landkreis steht. Dennoch müssen wir nach der in unserem Landkreis gültigen Kita-Satzung zahlen. Das sind Mehrkosten von 30 Euro im Monat die unser Landkreis ja dann auch einfach einbehält. Denn er überweist nur die tatsächlich für den Nachbar-Landkreis gültigen Kitakosten und behält die Differenz. Was machen die mit dem Geld? Ist das überhaupt rechtens? Danke für Eure Infos falls es Euch auch so ging.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jana_1980

Der eigene Landkreis muss ggf. dem Nichtwohnsitzlandkreis die Plätze bezahlen. Das sind aber nicht die Gebühren (also Eure Kosten), sondern deutlich mehr (echte Kosten, ca. 1000 € im Monat pro Kind. Es hängt mit der Kindergartenbedarfsplanung zusammen. Der Nichtwohnsitzlandkreis ist nicht verpflichtet, Euch "Fremden" Plätze zur Verfügung zu stellen, wird aber mit dem Nachbarlandkreis ein "Abkommen" haben (entweder auf Gegenseitigkeit oder als "Platzvermietung") Genaueres ist in den jeweiligen Satzungen zu lesen. Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, das die Mehrkosten völlig rechtmäßig sind, da es sonst zu einem Landkreishopping kommen würde, die jegliche Planung der Landkreise zu Nichte macht. Daher sind die Satzungen vor Ort ausschlaggebend, nicht die eventuellen Erfahrungen von anderen Usern mit anderen Bedingungen und Satzungen


Jana_1980

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Hallo Steffi528, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Grüße Jana