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Geschrieben von Little123 am 28.08.2009, 21:49 Uhr

Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Hallo!
Meine Tochter wurde Ende Oktober 2004 geboren. Wir wohnen in Bayern, das heißt also, dass sie eigentlich im Sept. 2010 (mit noch 5 Jahren) eingeschult werden soll. Ich finde das viel zu früh und bin der Meinung, dass sie bis dahin noch nicht schulreif ist. Kann ich meine Tochter von der Schule zurückstellen lassen und erst 2011 einschulen? Ist die Rückstellung ein grosses Problem, bzw. was muss ich dafür unternehmen?
Ich denke, am besten lasse ich sie im Kiga erst gar nicht in der Vorschule mitmachen....
Wer hat Erfahrung und kann Tipps geben?
DAnke Sabine.

 
23 Antworten:

Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von Carmar am 28.08.2009, 22:01 Uhr

Ich habe das gleiche "Problem", nur dass meine Tochter 2005 geboren ist, also die Einschulung mit noch 5 Jahren im Jahr 2011 sein wird. Und wir wohnen in NRW.
Hier ist es nahezu unmöglich, das Kind nicht einzuschulen (Aussage von einer Schulrätin). Da müsste dann ein längerer Krankenhausaufenthalt vorliegen oder ähnliches. Und das will man dann ja auch nicht....
Also müssen wir da durch.

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011 - Nachtrag

Antwort von Carmar am 28.08.2009, 22:06 Uhr

Vielleicht findest du dort was:
http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/grundschule/thema/00030/index.shtml

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Bei uns dasselbe - da gibt es jetzt einen tollen Spiegel-Online Artikel

Antwort von Laraz am 28.08.2009, 22:41 Uhr

Hallo

meine Tochter ist November 2004 geboren und ist ein sogenanntes Muß-Kind mit Widerspruchsrecht der Eltern.

Kinder die bis Dez. 6 werden, sind schulpflichtig, aber die Eltern können wenn das Schreiben kommt, Einspruch einlegen und antworten, daß man sie nächstes Jahr erst einschulen will.

Wir haben lange überlegt, aber beschlossen, daß wir ihr das Jahr noch "schenken".
Auch beruflich habe ich immer die Erfahrung gemacht, daß man eher einen Fehler macht mit zu früh einschulen, als mit einem Jahr länger Kindergarten.

Und die Startposition ist einfach eine andere als wenn man immer der / die Kleinste ist.
Dazu gibt es einen supertollen Spiegel-Online Artikel

Grüße Laraz

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Heißt warum früher eingeschulte Kinder seltner aufs Gymnasium wechseln

Antwort von Laraz am 28.08.2009, 22:43 Uhr

Hallo
der Artikel heißt

warum früher eingeschulte Kinder seltner aufs Gymnasium wechseln

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@carmar

Antwort von Paulara am 28.08.2009, 22:49 Uhr

hallo.

wann ist deine tochter denn geboren? meine ist am 26.11.05 geboren und ich wollte demnächst mal gucken wie lange sie nun in den kiga gehen wird, also ob sie mit 5,5 oder 6.5 jahren eingeschult wird.
bekommt man automatisch einen bescheid wenn es soweit ist, daß die kinder im nächten jahr in die schule sollen?
achja, wir sind auch aus nrw.

lg ane

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Re: @carmar

Antwort von Carmar am 28.08.2009, 23:11 Uhr

Meine Tochter ist am 07.09.2005 geboren.
In NRW wird im Jahr 2011 eingeschult, wer zwischen dem 02.09.2004 und dem 30.09.2005 geboren ist. Sie gehört dann zu den Jüngsten.
Deine Tochter ist also ein Jahr später dran und gehört dann zu den Älteren.

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Re: @carmar

Antwort von Paulara am 28.08.2009, 23:21 Uhr

SUPER. vielen dank!! also bleibt sie drei jahre im kiga. das ist toll.

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von Kati-F am 29.08.2009, 6:56 Uhr

Hallo, das ist ja in jedem Bundesland anders - informiere dich über die Homepage des bayerischen Bildungsministeriums, da steht dann alles über die Stichtage. In NRW werden die Stichtage im Moment jährlich um einen Monat nach hinten verlegt...wir haben Glück, Flo ist im September geboren, und nächstes Jahr liegt der Stichtag am 31.8. - er muss also nicht, er kann.
Gruß
Kati

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von Nase am 29.08.2009, 8:35 Uhr

Laß sie doch die Vorschule mit machen und dann hast Du danach sämtliche Optionen offen.. Sie wird einen MOnat nach der Einschulung sechs.. Die Chancen auszuschulen stehen schlecht, denk ich..

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von wickiemama am 29.08.2009, 12:41 Uhr

wir haben unseren Sohn 2007 relativ problemlos zurückstellen lassen. Obwohl er ein Mußkind war (Mai 2001).
In Bayern entscheiden die Eltern. Manche Schulen hören das nicht gerne und behaupten das wäre nicht so. Aber dann muß man sich auf die Hinterbeine stellen. Als der damalige Schuldirektor bemerkt hat, daß ich in diesem Fall nicht mit mir reden lasse (ich bin die Erziehungsberechtigte, nicht er!) hat er nachgegeben.
Man braucht ein Attest von einem Arzt, muß den Antrag in der Schule stellen (das Kind muß trotzdem regulär angemeldet werden, dabei wird der Antrag gestellt) und man bekommt die Auflage die angegebenen Defizite durcht gezielten Therapien auszugleichen (das wird aber nicht kontrolliert...)
Es muß allerdings gewährleistet sein, daß die Defizite, die zur Rückstellung führen im darauffolgendem Jahr weg sind.

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P.S,

Antwort von wickiemama am 29.08.2009, 12:43 Uhr

unser jetziger Direktor hat erzählt, daß in diesem Jahr von 138 schulpflichtigen Kinder nur 80 in die Schule kommen. Alle anderen haben erfolgreich einen Antrag auf Rückstellung gestellt...

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Der Stichtag wird wohl eh noch geändert...

Antwort von magistra am 29.08.2009, 13:38 Uhr

... ist zumindest in Planung, sodass wieder alle Kinder ab 1.9. zu Kann-Kindern werden. Ein Kann-Kind zurückzustellen ist in Bayern kein Problem. Hier genügt einfach der Elternwille.
Bei einem Muss-Kind ist es schwieriger. Ich kenne aber niemanden, bei dem es nicht funktioniert hat. Also mach dir keine Gedanken.

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die bayern sind doch recht grosszügig;-)))

Antwort von Zwillingsmama04 am 29.08.2009, 20:27 Uhr

wir kommen aus nrw und sind geradre mitten drin im rückstellungsantrag.

ich hab viel gelesen und sehe da in bayern echt kaum ein problem;-)))

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Re: die bayern sind doch recht grosszügig;-)))

Antwort von dhana am 29.08.2009, 20:37 Uhr

Hallo,

bei Kinder die im Oktober, November oder Dezember geboren sind, haben die Eltern ein Rücktrittsrecht - gilt nicht als Rückstellen - die wäre ein Jahr später immer noch möglich, wenn es nötig ist.

Es ist überhaupt kein Problem von dem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen - nur eine kurze Mitteilung an die Schule und das Kind gilt als nicht schulpflichtig. Bei uns werden nur recht wenig Kinder eingeschult die nach Oktober geboren sind - und die wären wohl auch so als Kann-Kinder eingeschult worden.
Wirklich geändert hat es sich nur für die Kinder von Juli bis September - die sind schulpflichtig, es gibt kein Rücktrittsrecht und müssten mit ärztlichen Attest zurückgestellt werden. In der Regel ist aber auch das nicht wirklich schwierig (zumindest bei uns). Sowohl Amtsarzt als auch Kinderärzte gehen davon aus, das die Eltern das Beste für das Kind wollen und entscheiden wenn es nicht wirklich Gründe dagegen gibt mit den Eltern gemeinsam und nicht gegen den Elternwillen.

Eigentlich schade, das bei der Einschulung den Eltern sehr viel Mitspracherecht zugesprochen wird - wenn es dann in der 4. Klasse um die Wahl der weiterführenden Schule geht, wird es den Eltern nicht mehr zugetraut die richtige Entscheidung zu treffen.

Grüße Dhana

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Re: die bayern sind doch recht grosszügig;-)))

Antwort von Little123 am 29.08.2009, 21:39 Uhr

Hallo!
Danke für die Info! Wann muss ich die Erklärung an die Schule abgeben, dass ich vom Rücktrittsrecht gebrauch machen will? Bekomme ich bez. Schuleintritt schriftlich Bescheid?
LG Sabine

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@little123

Antwort von dhana am 29.08.2009, 22:11 Uhr

Hallo,

bei uns an der Schule ist das ganz unkompliziert - ich weiß von einer Mutter, die ihr Novemberkind erst im Mai/Juni oder so zurücktreten lies. Sie war sich recht lange unsicher ob oder ob nicht - und war keine Problem.

Schuleinschreibung ist ja erst Ende Februar oder so - bei uns wird das über das Gemeindeblatt bekannt gemacht und über den Kindergarten.

Grüße Dhana

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von minni5 am 29.08.2009, 22:21 Uhr

Hallo,
ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen:
Eine Rückstellung in Bayern ist möglich und auch einfach.
Unser Sohn ist im Sept. 2003 geboren, hätte also dieses Jahr (2009) anfangen müssen.
Wir haben ihn auch das ganze Jahr in der Vorschule mitmachen lassen, was ihm auch viel Spaß gemacht hat.
Die entgültige Entscheidung haben wir erst kurz vor der Schuleinschreibung (Apr.) getroffen; natürlich nach Rücksprache mit Kiga, Kinderarzt u. Logopädin.
Ein kurzes schriftliches Attest des Kinderarztes hat der Schule ausgereicht.
O-Ton des Beratungslehrers: "Wir stellen uns doch nicht gegen den Willen der Eltern und des Kinderarztes".
Für Oktober Kinder ist das ganze noch einfacher, da können wirklich nur die Eltern entscheiden und müssen das der Schule schriftlich mitteilen.
Bei uns im Kiga waren 3 Kinder, die zurückgestellt wurden (ohne Probleme).
Ich wünsche dir alles Gute die richtige Entscheidung zu treffen.
Tschau Monika

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Re: Einschulung Bayern 2010 bzw. 2011

Antwort von nella am 30.08.2009, 10:51 Uhr

Hallo,
unser Sohn ist auch im Oktober 2004 geboren, wir wohnen ebenfalls in Bayern und er wird auch mit 5 eingeschult, wird ja allerdings kurze Zeit später 6 Jahre alt.
In unserem Kiga sind allerdings auch 2 Oktober 2003 Kinder, die ohne Probleme ein Jahr zurückgestellt werden konnten und somit erst im nächsten Schuljahr in die Schule kommen.
Ich würde allerdings die Vorschule machen lassen. In einem Jahr kann sich so viel tun und dann habt ihr alle Möglichkeiten und könnte euch entsprechend entscheiden.
LG
Nella

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kann man das irgendwo nachlesen ?

Antwort von Laraz am 30.08.2009, 16:28 Uhr

Hallo

ich habe das auch von drei Grundschullehrerinnen gehört, die haben sogar dazu informationen bekommen.

ABER
nirgends ist etwas zu finden.
Hab auch schon im Internet gesucht, bezüglich der Rückführung des Stichtags zum 1.09.

Und ich habe an das zuständige Ministerium geschrieben, aber seit 2 Wochen keine Antwort erhalten

Danke
Laraz

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Re: kann man das irgendwo nachlesen ?

Antwort von Little123 am 30.08.2009, 21:25 Uhr

Hallo Laraz,
sollte das zust. Ministerium sich bei Dir melden, bez. Rückführung des Stichtages könntest Du vielleicht eine kurze Meldung ins Forum stellen!?
Wäre sicher auch für andere interessant.
Danke.
LG Sabine

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Mache ich

Antwort von Laraz am 31.08.2009, 12:09 Uhr

Hallo

wobei ich nicht wirklich damit rechne, daß sich jemand meldet.
Vor allem vor den Wahlen ........... -

Was mich nervt, es macht schon ein Unterschied ob meine Tochter mit 11/2004 ein Muß-Kind mit Widerspruchsrecht ist.
oder wenn der Stichtag zurück verlegt wird - ist sie ja ein Kann-Kind.

z.b. ob sie vom Kindergarten mit in die Vorschule genommen wird oder nicht

Grüße Laraz

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Rückstellung

Antwort von yeshara am 31.08.2009, 16:42 Uhr

Hi,

mein Sohn ist im August 2004 geboren, wir wohnen in BW (Stichtag 30.09) und somit ist er 2010 ein Muß-Kind. Da ich das für ihn zu früh finde, habe ich mich bei uns bzgl. einer Rückstellung erkundigt. Die Rückstellung selbst wäre nicht das Problem (wenn man hartnäckig genug ist) - aber: er dürfte nicht im Kindergarten bleiben, da für ihn trotzdem die Schulpflicht beginnt! Er müßte dann in eine der Grundschulförderklassen, diese gibt es nur an einer Grundschule in unserer Stadt (und das ist nicht "unsere" Grundschule). Mein Sohn müßte sich also für nur ein Jahr an Schule, Lehrer und Mitschüler gewöhnen, der Schulweg wäre ca. 4 km und seine Mitschüler würden über die ganze Stadt verstreut wohnen. Das tue ich ihm nicht an... Also unbedingt vorher erkundigen, was so eine Rückstellung für Konsequenzen hat!

LG,
yeshara

PS: Wir überlegen schon ob wird ihn nächstes Jahr kurzeitig bei einen Eltern anmelden (anderes Bundesland Stichtag 30.06.) - er kann ja nicht nachträglich eingeschult werden, wenn das Schuljahr bereits begonnen hat... Ist aber nicht ganz ernst gemeint...

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Re: kann man das irgendwo nachlesen ?

Antwort von snuck2 am 07.09.2009, 14:45 Uhr

Man kann's nachlesen: neuer Stichtag wird wohl der 30.09. sein.Das steht jetzt neu auf der Seite vom bayerischen Kultusministerirm.

http://www.km.bayern.de/km/aktuelles/08313/index.shtml

Gruß,
Ina

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