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Frage zu Schule...

Thema: Frage zu Schule...

Hallo ihr Lieben! Ich hab mal ne kurze Frage, vielleicht könnt ihr mir helfen? Mein Sohn kommt nächstes Jahr in die Schule. Bisher gab es eine gute Gundschule direkt am Ort. Diese wird aber nächstes Jahr geschlossen und die Kinder müssen einen enorm weiten Schulweg auf sich nehmen. Das find ich eher nicht so prikelnd! Nun haben wir hier eine ganz tolle private Kreativ- und Ganztagsschule. Diese soll aber jeden Monat was kosten - gibt es da vielleicht Förderungsmöglichkeiten vom Staat? LG

Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 21:15



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Nein, das denke ich nicht. Privatschulen muß man in der Regel selbst bezahlen. Hast du dich denn mal erkundigt, was der Spaß kostet???

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 06:28



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Das Schulgeld ist steuerlich absetzbar. Mehr - fürchte ich - gibt es ohne Indikation nicht. Aber je nach Steuersatz ist das ja schon eine Menge. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 07:27



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ist nich voll absetzbar und erst nach der staatlichen Annerkennung überhaupt....

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 10:12



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Ähh, nö. Meine Steuerberaterin setzt die Kosten für Fumis Schule jedes Jahr erfolgreich ab, obwohl die Schule "nur" staatlich genehmigt und (noch) nicht anerkannt ist *wunder*.

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 11:04



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Naja, wir rechnen noch :-)) Soll jeden Monat 300€ kosten - ist ne schöne Stange Geld aber es ist es mir im Prinzip Wert - allerdings muss ich sehen, dass man es sich auch "leisten" kann! LG und danke für eure Antworten!

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 17:06



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hab mal gegoogelt zum Thema, vielleicht trifft bei euch ja was zu: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Der Fiskus erkennt den Anteil des Schulgelds, der nicht als Sonderausgaben abziehbar ist (70 Prozent), in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen an. Voraussetzung: Ein Kind wird wegen Krankheit oder Behinderung in einer Privatschule untergebracht und dort gezielt gefördert oder geheilt. Als Krankheit gelten auch Legasthenie oder eine Sprachstörung. Der Steuerpflichtige muss allerdings durch Bescheinigung der Landeskultusbehörde oder des Schulamts nachweisen, dass eine geeignete öffentliche Schule nicht in zumutbarer Weise erreichbar ist. Besucht ein Kind eine private Bildungseinrichtung, können Eltern 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben steuerlich geltend machen“, sagt Joachim Bernhart, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Hilo e.V. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungs- oder Ersatzschule handeln. Betreuungsleistungen der Schule fallen nicht unter die Regelung des Schulgeldabzuges, können bei gesonderter Abrechnung aber unter Umständen daneben als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 22:16



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Vielleicht sollte ich wirklich zurück nach Deutschland gehen. 30 Prozent sind auch noch absetzbar??? Habe hier mal meinen Steuerberater wg. den Schulgebühren gefragt, der hat mich nur ausgelacht (zu Recht, der Staat stellt mir eine Schule zur Verfügung, wenn ich das nicht nutze ist es mein Privatvergnügen). Die staatliche Schule geht den Bach runter, und die Phormsschule wird subventioniert der Fiskus gibt mir sogar noch ein bissl mehr als 15% Rabatt. Wir hatten die Diskussion ja schon mal, aber ich verstehe die Zielsetzung nicht. Und das ist kein Sozialneid da ich potentiell begünstigt wäre ...

Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 19:59