Verzicht auf Ausklammerung
Sehr geehrte Frau Bader, Da ich erst Mitte 2020 mit meiner Teilzeitbeschäftigung begonnen habe, würde sich für mich ein Verzicht der Ausklammerung der Mutterschutz Monate lohnen, leider ist dies ja nun seid 2018 nicht mehr möglich. Ab September 2021 soll es wieder möglich sein. Ich finde diese Rege...