Sehr geehrter Herr Bluni,
Derzeit bin ich micht schwanger. Plane aber eine weitere Schwangerschaft, beim letzten mal hatte ich Probleme bzgl. Des Beschäftigungsverbotes.
Ich arbeite in einer Einrichtung für Suchtkranke, überall wird in diesem Haus geraucht. Zum einen halte ich es für absolut schädlich (nicht nur als schwangere) den ganzen Tag in den Zigarettenqualm herum zu laufen. Zum anderen haben wir viele Bewohner die sich verbal und auch körperlich aggressiv dem Personal gegenüber Verhalten, es kommt unregelmäßig zu übergriffen.
Ich dachte damals dies seien eigentlich genung Gründe für ein Beschäftigungsverbot aber weder meine Frauenärztin noch mein Chef wollten mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Auch das Amt für Arbeitsrecht wollte keine Begehung machen und mir helfen.
Nach langem hin und her mit meinem Arbeitgeber habe ich dann doch noch ein Beschäftigungsverbot bekommen, allerdings glaube ich nicht das er sich dieses mal darauf einlässt.
Sind meine Kriterien so abwegig für ein Beschäftigungsverbot?
Danke und Grüße
von
lorys
am 13.03.2018, 04:56
Antwort auf:
Kriterien Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. bezüglich des Rauchens ist hier meines Wissens die Rechtslage nicht eindeutig
2. wenn die Schwangere in einer Einrichtung arbeitet, bei der von den Bewohnern aufgrund körperlicher Aggressivität eine Gefährdung ausgeht, dann ist das mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz nicht zu vereinbaren.
Deshalb muss der Arbeitgeber dann mit hoher Wahrscheinlichkeit einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Wie hier genau die Rechtslage ist, wird unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum am besten beantworten können.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.03.2018
Antwort auf:
Kriterien Beschäftigungsverbot
Ich bin ebenfalls in einer Einrichtung tätig, mit psychisch Kranken und verhaltensauffälligen Erwachsenen. Es leben aber auch körperbeeinträchtigte Menschen bei uns, die massive Unterstützung bzw totale Übernahme bei vielen Tätigkeiten brauchen (Hygiene, Toilettengang, usw) Zusätzlich birgt so ein Heim ein hoher Infektionsrisiko ( ein Fall von Hepatitis C und schön öfter MRSA) Da unser Haus recht klein ist, ist administrativ nicht wirklich viel zu tun, was unsere Verwaltung problemlos alleine schafft. In der Hauptverwaltung sieht es ebenso aus. Bei uns ist es üblich, dass die Schwangere erst zum Betriebsarzt geht. Dieser macht dann diverse Antikörper Tests und schätzt die Situation ein. Dann stellt er eine Empfehlung aus, die an die Einrichtungsleitung weiter geleitet wird. Kann diese keine alternative Tätigkeit anbieten, stellt der Betriebsarzt das BV aus. In den 10 Jahren die ich schon im Betrieb bin, war noch keine Schwangere tätig. Jede erhielt ein BV.
Kontaktiere deinen Betriebsarzt. Die Gesetzeslage hat sich seit diesem Jahr verschärft, so dass es noch schwerer ist ein BV zu erhalten.
von
Regina87
am 13.03.2018, 09:45