Hallo Frau Bader, mein Partner und ich werden heiraten und möchten: * dass jeder den Güterstand behält, den er in die Ehe miteinbringt * halbe-halbe beim Zugewinn gemacht wird soweit ich weiß, ist dies ja die gängige Praxis ohne Ehevertrag (?) Unklar ist uns allerdings, ob eine Erbschaft, die einer von uns von seinen Eltern bekommt, als "Zugewinn" gilt, die geteilt würde oder eindeutig dem betreffenden Kind (also meinem Mann oder mir) zuzuordnen ist. Bräuchte man, wenn jeder seine Erbteile allein behalten soll, im ersteren Fall einen sog. "modifizierten Ehevertrag"? Bin bislang aus diesem Begriff leider nicht so richtig schlau geworden. Vielen Dank und beste Grüße *c*
Mitglied inaktiv - 10.06.2009, 10:47