Hallo, wie ist das wenn man so schnell hintereinander wieder schwanger wird, das die erneute SS, als auch das 1. Erziehungsjahr in das bereits beantragte erziehungsjahr fallen? Bekommt man dann 2 mal Erziehungsgeld solange sich das überschneidet? Und, bekommt man dann überhaupt Mutterschaftsgeld? Das wurde ja sonst 6 Wochen vor-und 8 Wochen nach ET vom Arbeitgeber und der Krankenkasse in Höhe des Gehalts gezahlt, wenn man aber bereits wegen Elternzeit zu Haus ist und die Geburt samt 1. Erziehungsjahr in die alte Elternzeit fällt, bekommt man dann auch etwas und in welcher Höhe?
Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 18:11
Antwort auf:
Zwei unter 1!- wie ist das mit Erziehungsgeld etc.
Hallo,
wenn man noch im EU ist, wenn das weiter Kind kommt, bekommt man nur den Anteil der KK, nicht den des AG.
EG kann man doppelt bekommen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2005
Antwort auf:
Zwei unter 1!- wie ist das mit Erziehungsgeld etc.
Das Erziehungsgeld wird IMMER nur einmal gezahlt auch wenn sich das überschneidet.
Soweit ich weiß, bekommst Du Mutterschaftsgeld, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber nicht gekündigt bist.
Wie das Aussieht, ob du die zait im mutterschutz auch erziehungsgeld bekommst, weiß ich nicht
Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 02:33
Antwort auf:
Zwei unter 1!- wie ist das mit Erziehungsgeld etc.
patricia?
bist du die patricia aus dem friendscout24?
bittte antworte hier...
schöne grüße
Mitglied inaktiv - 09.02.2006, 23:09