Unsere Tochter wurde 1 Woche nach errechnetem Termin geboren. Die Krankenkasse hat ordungsgemäß bis 8 Wochen nach tatsächlicher Geburt das M.Geld bezahlt, aber mein AG hat nur bis zum errechneten Termin den Zuschuss gezahlt. Ist das richtig? Oder muß er die 7 Tage nachzahlen? Er weigert sich nämlich und meint ich sei ja auch 1 Woche zu früh in Mutterschutz gegangen. Liebe Grüße, Melanie.
Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 14:27