was heißt bedürftigkeit genau? zusammenleben tun wir ja nicht. jeder hat seine eigene wohnung. er verdient ca. genauso viel, als es mein Ex damals tat und mit ihm wohnte ich zusammen, aber anspruch auf sozialhilfe, hätte ich auf ca. 50 oder 60 dm gehabt und ich zog aus, weil ich von dem unterhalt und dem kindergeld nicht mehr leben konnte. das waren ca. 500 dm. und wenn wir, mein jetziger partner und ich zusammenziehen würden, dann hätten wir ca. 2600 dm. denn meine arbeitslosenhilfe hab ich schon nun bald 1jahr und ob ich sowas noch mal beantragen kann,daß weiß ich nicht?!
Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 12:24