Frage: Zugewinn

Hallo Frau Bader! Wenn vor dem Scheidungsantrag kein Zugewinn beantragt wurde, kann er dann nach der Scheidung noch gemacht werden? Das heisst, kann die Ex Frau noch Geld für die halbe Lebensversicherung verlangen? Und was ist wenn man den Betrag nicht auszahlen kann? Vorher wurde aber schon alles geteilt. Geldlich, Bausparvertrag. Was kann passieren? Hat sie noch anspruch? Wer weiss Rat?

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 14:19



Antwort auf: Zugewinn

Hallo, verstehe ich nicht. Zugeweinn wurde durchgeführt, aber nur zum Teil? Warum nicht ganz? Unkenntnis? Die Frage, ob eine Zugewinnausgleichsklage isoliert vom Verbund geltend gemacht werden kann, ist nach wie vor sehr umstritten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2004



Antwort auf: Zugewinn

Hallo. Es wurden Geldbeträge der Konten geteilt und der Bausparvertrag. Jeder hat seine Lebensversicherungen mitgenommen und keine Ansprüche gestellt. Auto und Motorräder wurden auch geteilt. Kann sie jetzt doch noch was aus unserer Lebensversicherung fordern?

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 14:46



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