Sehr geehrte Frau Bader,
wird bei der Berechnung der Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes das Brutto- oder das Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu Grunde gelegt?
Ich frage, da mein Mann und ich bisher die Lohnsteuerklassenkombination lV/lV haben und zum günstigsten Zeitpunkt in die Lohnsteuerklassenkombination lll/V wechseln wollen.
Es hätte doch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes, wenn wir schon vor Beginn der Mutterschutzfrist diese Kombination wählen würden, oder? Die Mutterschutzfrist beginnt Anfang Juni 2014.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
DoppeltesGlueck2014
von
DoppeltesGlueck2014
am 27.04.2014, 14:00
Antwort auf:
Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden.
Eben mit der entsprechenden Lohnsteuerklasse.
Beim EG zählt die Lohnsteuerklasse, die in den letzten 12 Mo. vorwiegend war.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?
Du bekommst im BV das Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. D.h. wenn Du zu dem Zeitpunkt dann Steuerklasse 3 hättest, dann hättest Du mehr raus als jetzt, Dein Mann dafür in V weniger. Für das EG ist das nicht mehr relevant, denn da zählt die Steuerklasse die man im Berechnungszeitraum am längsten hatte. Da dies bei Dir eben Steuerklasse IV ist.
Im Mutterschutz wird vom Nettogehalt, welches aufgrund der aktuellen Steuerklasse berechnet wird, das abgezogen was die KK als Mutterschutzgeld zahlt (13,-€ pro Kalendertag).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.04.2014, 14:32