Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?

Sehr geehrte Frau Bader, wird bei der Berechnung der Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes das Brutto- oder das Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu Grunde gelegt? Ich frage, da mein Mann und ich bisher die Lohnsteuerklassenkombination lV/lV haben und zum günstigsten Zeitpunkt in die Lohnsteuerklassenkombination lll/V wechseln wollen. Es hätte doch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes, wenn wir schon vor Beginn der Mutterschutzfrist diese Kombination wählen würden, oder? Die Mutterschutzfrist beginnt Anfang Juni 2014. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen DoppeltesGlueck2014

von DoppeltesGlueck2014 am 27.04.2014, 14:00



Antwort auf: Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Eben mit der entsprechenden Lohnsteuerklasse. Beim EG zählt die Lohnsteuerklasse, die in den letzten 12 Mo. vorwiegend war. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot vom Brutto oder Netto berechnet?

Du bekommst im BV das Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. D.h. wenn Du zu dem Zeitpunkt dann Steuerklasse 3 hättest, dann hättest Du mehr raus als jetzt, Dein Mann dafür in V weniger. Für das EG ist das nicht mehr relevant, denn da zählt die Steuerklasse die man im Berechnungszeitraum am längsten hatte. Da dies bei Dir eben Steuerklasse IV ist. Im Mutterschutz wird vom Nettogehalt, welches aufgrund der aktuellen Steuerklasse berechnet wird, das abgezogen was die KK als Mutterschutzgeld zahlt (13,-€ pro Kalendertag). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 27.04.2014, 14:32



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