Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bekam bis Januar Elterngeld, was sich auf meinen letzten Job bezieht. Nun bin ich seit Ende der Elternzeit arbeitslos und bekomme ALGI. Bin jetzt auch wieder schwanger und das Kind kommt voraussichtlich im September.
Nun hab ich zwei Fragen:
Was bekomme ich in der Mutterschutzfrist?
Wird bei der Berechnung von Elterngeld die letzten 4 Monate meiner Anstellung mit berücksichtigt und stimmt es, dass dann 300,00 € nicht auf Hartz4 angerechnet werden?
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank schon mal im Voraus
mfg Cathi
von
dieholde
am 13.02.2013, 12:18
Antwort auf:
Wird Elterngeld auf Hart4 angerechnet
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes das ArbGeld I als MG weiter.
Wieso denn Hartz IV? Ich denke, ArbGeldI?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2013
Antwort auf:
Wird Elterngeld auf Hart4 angerechnet
Beim neuen elterngeld werden die Monate mit Elterngeld von Kind 1 mit Gehalt von davor ersetzt. Es sei denn es war nur die zweite Rate wenn Du es hast splitten lassen.
Wieso denn H4, das Kind was kommt hat doch einen Vater, der ist vorrangig für Euch zuständig für Euch.
Nur wenn der nachweisen kann, dass er nicht zahlen kann, dann springt das Amt ein.
Und dann wird Dein Elterngeld, welches wohl nur der Mindestsatz wird auch angerechnet, Du hast ja keinen Verdienstausfall, wenn Du zwischen Kind 1 und 2 nicht gearbeitet hast.
Von daher benötigst Du auch keinen Lohnersatz.
Eventuell hast Du einen sehr kleinen Freibetrag, durch die Monate die wie oben erwähnt ersetzt wurden.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2013, 12:45
Antwort auf:
Wird Elterngeld auf Hart4 angerechnet
Ich weiss das bei Wohngeld,das Elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht angerechnet wird.
von
Crazygirl84
am 13.02.2013, 19:29
Antwort auf:
Wird Elterngeld auf Hart4 angerechnet
... wenn es der Mindestsatz ist der nicht ! aus Erwerbstätigkeit erworben ist ja.
Wieso sollte jemand der keinen Lohn hatte von einer Lohnersatzleistung profitieren ?
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2013, 20:08