Sehr geehrte Frau Bader, ich bin wegen krankheit nicht berufstätig und erhalte seit der Geburt unserer Zwillinge elterngeld 300,-- plus geschwisterbonus 300,-- monatlich für 8 Monate. mein mann ist die ersten 4 Monate seit Geburt in elternzeit und nochmals im 11.und 12. lebensmonat der Zwillinge und erhält in dieser zeit elterngeld (gehaltabhängig plus geschwisterbonus 300,--); insgesamt erhalten wir also für 14 Monate elterngeld. ändert sich für uns etwas seit dem neuen bgh-urteil? steht mir für mehr Monate elterngeld zu? auch wenn ich nicht gearbeitet habe steht mir ja elterngeld von 300,-- mon. zu und da wir ja 2 kinder gleichzeitig bekommen haben , müßten wir doch mehr Monate elterngeld bekommen, oder? liebe grüße maaike
von maaike am 12.07.2013, 23:15