In meiner ersten Schwangerschaft hab ich ein Beschäftigungsverbot bekommen.hab dann weiter 100% Lohn bekommen u daraus berechnete sich auch das Elterngeld.
jetzt fange ich im Oktober wieder Teilzeit 50% an . angenommen ich werde jetzt oder die nächsten wochen schwanger.dann arbeite ich ja noch höchstens vier monate.
wie berechnet sich dann das Elterngeld usw.
von
windelbomber
am 09.05.2014, 21:04
Antwort auf:
wieviel elterngeld steht mir zu
Hallo,
Sie bekommen dann weiter den Lohn wie ohne BV (also den TZ-Lohn).
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014