Hallo Frau Bader, welche Fristen gelten für mich zur Anmeldung der Elternzeit. Ich bin derzeit in EZ mit dem 2. Kind, das 3. wird im Mai 2004 geboren. Beginnt die EZ gleich nach der geburt oder bin ich dann erst im Mutterschutz , obwohl ich ja vor der Geburt nicht gearbeitet habe?? Also muß ich Elternzeit 8 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin beantragen?? Danke für Ihre Hilfe Barbara
Mitglied inaktiv - 01.03.2004, 10:59