Hallo Frau Bader, innerhalb der zweijährigen Elternzeit (Sept16-Sept18) beziehe ich das Elterngeld Plus, was für mich überraschend niedrig ausfällt. Im Jahr vor der Geburt (2015) war ich sowohl angestellt wie auch nebenberuflich selbständig, weshalb leider dieses Jahr zugrunde gelegt wurde bei der Elterngeldberechnung. In meinem Elterngeldantrag habe ich angegeben, dass ich innerhalb der Elternzeit durch ein paar Stunden selbständige Tätigkeit ca. 400-500 € dazuverdienen würde, was ich bis jetzt aber nicht gemacht habe. Meine Frage ist, ob denn durch diese Angabe von mir (Zuverdienst ca 400-500€) mein Elterngeld von vornherein niedriger berechnet wurde (also mein hypothetischer Verdienst durch Beibehalten der Selbständigkeit bereits miteinberechnet wurde)? Vielen Dank. lerche
von lerche79 am 16.11.2017, 23:22