Sehr geehrte Frau Bader, unser erster Sohn wurde am 7.4.2012 geboren. Ich habe 1 Jahr Elterngeld bezogen und dann am 15.4.2013 wieder begonnen in Teilzeit (30 Std. pro Woche) zu arbeiten. Ich befinde mich allerdings weiterhin in Elternzeit, die ja noch bis zum 6.4.2015 laufen würde. Allerdings bin ich jetzt mit dem 2 Kind schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 27.9.2014. Der Mutterschutz beginnt entsprechend voraussichtlich am 15.8.2014. Ich werde dann meine Elternzeit zum 14.8.2014 beenden bzw. unterbrechen. Jetzt habe ich dazu 2 Fragen: 1. In der Mutterschutzfrist bekomme ich ja das Mutterschutzgeld der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss. Wird der Arbeitgeberzuschuss aus meinem Teilzeitverdienst (Arbeitsentgeld während der Elternzeit) errechnet oder aus meinem Vollzeitgehalt von vor dem 1. Mutterschutz? 2. Kann ich die Elternzeit des ersten Kindes die mir ja verloren geht (15.8.2014 - 6.4.2015) noch an die Elternzeit des 2. Kindes hinten dran hängen oder verfällt diese? Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für Ihre Auskunft. Herzliche Grüße p.kais
von p.kais am 24.04.2014, 13:13