Sehr geehrte Frau Bader, Ich war bis zum 30.10.2017 in Elternzeit mit meinem ersten Sohn und habe danach mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber wieder aufgenommen (100%). Zu dieser Zeit war ich schon wieder schwanger und der neue Mutterschutz hat bereits am 23.11. begonnen. D.h. dass ich nur für 3 Wochen meinen Lohn erhalten habe (rund 2500 eur brutto bzw. 1500 eur netto). Ich weiß,dass der Arbeitgeber Zuschuss von dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet wird. Aber wie wird das in meinem Fall berechnet, denn ich habe ja keine 3 Monate zur Berechnung? Vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß, TL
von TL am 29.12.2017, 23:54