Hallo liebe Frau Bader, bei uns ist Kind 2 unterwegs :-), nun stellt sich mir die Frage wie das Elterngeld berechnet wird. Bei Kind 1 war ich noch nebenberuflich selbstständig und es wurde so wegen der Mischeinkünfte das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr zur Berechnung heran gezogen. Nun bin ich nur im Angestellten Verhältnis, werden dann jetzt wieder die letzten 12 Monate vor Geburt heran gezogen oder trotzdem das letzte Wirtschaftsjahr da 3 Monate davon in die alte/abgemeldete Selbstständigkeit fallen? Oder gilt dann trotzdem wieder trotz Abmeldung das Wirtschaftsjahr? Über eine aufschließende Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele liebe Grüße, Steffi
von DieSteffi84 am 13.03.2018, 07:32