hallo frau bader.ich habe meine erste tochter 11´06 bekommen.hatte während der schwangerschaft beschäftigungsverbot.war nach der geburt 2 jahre zu hause und bekam ja dann erziehungsgeld.kurz vor arbeitsbeginn wurde ich jetzt wieder schwanger und habe ein erneutes beschäftigungsverbot.wo nach richtet sich nun die berechnung des elterngeldes was ich dann bekomme?.entbindungstermin ist juni 09 ich möchte dann wieder 2 jahre zu hause bleiben...ich habe gehört,daß beschäftigungsverbote nicht mitgerechnet werden? bekomme ich dann den mindestsatz von 300 euro? oder wie berechnet sich das elterngeld dann? ich bekam erziehungsgeld und HARZ 4. beschäftigungsverbot-->elternzeit-->beschäftigungsverbot-->elternzeit? was steht mir zu? vielen dank
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 12:57