Sehr geehrte Frau Bader, wie verbindlich muss man im Elternzeit-Antrag angeben, wann man mit der Teilzeit starten möchte? Es ist ja durchaus möglich, dass man nicht zum gewünschten Zeitpunkt einen Krippenplatz für sein Kind erhält und entsprechend doch erst später als geplant die Teilzeit-Beschäftigung während der Elternzeit aufnehmen kann. Vielleicht haben Sie hier eine Information, wie dies üblicherweise gehandhabt wird. Herzlichen Dank! Viele Grüße, Isaone
von Isaone am 12.12.2016, 22:32