Hallo.
ich habe ein fast siebenmonatiges altes Baby (09.06.2011) und möchte ein zweites Baby.
wenn ich jetzt schwanger werden sollte, kommt das Baby Anfang Oktober und der Mutterschutz beginnt Ende August.
Elterngeld bekomme ich bis Juni!
Wäre es klug, den Elterngeldantrag zu ändern, damit ich einen 24 monatigen Bezug bekomme? Denn dann wird die Zeit von Juni bis August nicht mit Null berechnet? Oder?
Würde ich dann Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekommen?
Mein Arbeitgeber lässt mir die Wahl, bis Februar zu entscheiden, wie lange ich Elternzeit für das erste Kind will.
Oder wäre es besser, ab Juni bis August wieder zu arbeiten um da volle Mutterschaftsgeld zu erhalten?
Auf jeden Fall möchte ich das gleiche Elterngeld fürs Zweite auch bekommen!
von
lakira
am 04.01.2012, 16:31
Antwort auf:
Wie kann ich für das zweite Kind hohes Elterngeld bekommen?
Hallo,
24 Monate heißt nur, dass es halbiert wird. Ansonsten hilft nur arbeiten gehen vor der Geburt des 2. Kindes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2012
Antwort auf:
Wie kann ich für das zweite Kind hohes Elterngeld bekommen?
Nein, Deine Rechnung geht so nicht auf. Du kannst das Elterngeld zwar auf 24 strecken lassen, dabei handelt es sich aber lediglich um den AUSZAHLUNGSZEITRAUM. Der BEZUGSZEITRAUM sind dennoch 12 Monate.
Das einzieg was Du machen kannst ist zwischen dem 1. Geburtstag des 1. Kindes und dem Mutterschutz des zweiten Kindes wieder normal Vollzeit arbeiten zu gehen!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 18:16
Antwort auf:
Wie kann ich für das zweite Kind hohes Elterngeld bekommen?
Eine Verlängerung/Halbierung des Elterngeldes ändert nix!
Denn diese Monate werden, im Gegensatz zum ersten Lebensjahr, nicht ausgenommen!
Bei deiner Konstellation 2. Baby kommt Anfang Oktober, wird nur der Monat Juli 2012 ausgenommen.
Der Juni wird wegen dem alten Elterngeld ausgenommen, der August wegen dem Mutterschutz fürs neue Baby!
Es werden also fast die selben Monate zur Berechnung herangezogen wie bei dem ersten Kind.
Weil du noch 10% Geschwisterbonus bekommst (min 75 Euro), erhältst also da schon mehr Elterngeld als beim ersten Kind.
Um so später das Kind kommt (Monate), desto mehr Monate mit 0 Euro hast du, die das Elterngeld senken.
Zumindest, wenn du noch "nur" in Elternzeit bist.
Dann bekommst du an Mutterschaftsgeld nur den Krankenkassenteil.
Damit das nicht passiert, kannst du zwischen 9.6.2012 und Geburt des 2. Kindes auch wieder Vollzeit arbeiten gehen - dann kriegst du das meiste raus!
Zumindest an Eltern- und Mutterschaftsgeld!
Du kannst Elternzeit übrigens auch vorzeitig/kurzfristig abbrechen, wenn der AG zustimmt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.01.2012, 18:31