Wie ist es mit dem Umgangsrecht für den Kindsvater?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist es mit dem Umgangsrecht für den Kindsvater?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine 5 Monate alte Tochter, lebe dennoch vonicht dem Kindsvater getrennt.Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.Am 20.Oktober 2017 ,einem Umgangstag (14-17uhr) kam es zu einem Vorfall, dass der KV mich massiv unter Alkohol Einfluss bedroht und beleidigt hat.Es ging soweit das er gegen den Kinderwagen getreten hat und geäußert hat das es ihm egal sei wenn der Wagen umkippt und das Balg stirbt.Ich wollte meine Tochter dann wieder mitnehmen, da hat er Sie mir entrissen und ist abgehauen.Es stellte sich heraus das er mit ihr bei seinen Großeltern War, wo ich sie dann auh abholen wollte.Als ich sie dann hätte und heim gehen wollte hat er mich verfolgt massiv beleidigt und hat sie mir wieder entrissen mit dem Wagen uNDR mir gedroht das wenn ih die Polizei rufe er ihr erzählen würde das ich unsere Gemeinsame Tochter im park stehen gelassen hätte. Ihr habe im Endeffekt doch die Polizei gerufen und er fing vor dem eintreffen an miCh massiv zu bedrohen,das ich mih draußen nicht mehr blicken lassen soll sonst würde er mich abfangen lassen um mih zusammenzuschlagen damit die Leute ihm dann unsere gemeinsame Tochter bringen. Ihr habe am abend Anzeige erstattet ( Nötigung,Beleidigung und Bedrohung).Habe mich an eine Anwältin gewandt und es ging vor das Familiengericht um eine einstweilige Verfügung zu veranlassen.Seit der Verhandlung bekomme ich täglich Bedrohungen und er versucht mich psychisch fertig zu machen.Versuche mich mit Bildern zu erpressen und vieles mehr.ordnungsgeld wurde schon verhängt,weil er sich nicht an den Gerichtsbeschluss gehalten hat.Nun hat er mir gedroht Alles dafür zu tun das er unsere gemeinsame Tochter bekommt, hat das geteilte Sorgerecht beantragt und wenn er es bekommt will er mir das Leben zur Hölle machen.Lügen über mich verbreiten und wenn es unsere Tochter versteht mich vor ihr schlecht machen damit sie weg von mir will...Der Kindsvater trinkt täglich 4-5 Bier , zahlt kein Unterhalt und nimmt ab und an Drogen( crystal meth).Nun meine Frage: Bekommt er das geteilte sorgerecht auch wenn ich dem nicht zustimme? Wie ist das mit dem Umgangsrecht, wie oft hat er das Recht sie zu sehen? mfg Stolze Mama 91

von Stolze Mama 91 am 26.11.2017, 20:22



Antwort auf: Wie ist es mit dem Umgangsrecht für den Kindsvater?

Hallo, wer anwaltlich vertreten ist darf hier nicht beraten werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Wie ist es mit dem Umgangsrecht für den Kindsvater?

wenn du bereits bei einem anwaltt bist, wird frau bader nicht antworten. sein bier und drogenkonsum und auch dass er keinen unterhalt zahlt, sind keine gründe, dem gsr zu widersprechen. dieses ist eh nur makulatur. wichtiger ist das umgangsrecht und das ist quasi unantastbar. aufgrund der anzeige(n) könnte das zu einem begleiteten umgang werden, aber warte alles mal ab, ihr scheint beide noch jung und naiv.....

Mitglied inaktiv - 26.11.2017, 20:50



Antwort auf: Wie ist es mit dem Umgangsrecht für den Kindsvater?

Du solltest mit deinem Anwalt darüber sprechen und das Jugendamt mit ins Boot holen. Mit seinen Aussagen denke ich,wird es schon komplizierter für ihn werden was z.b. geteiltes Sorgerecht angeht. Die Umgänge können mit dem Jugendamt realisiert werden,da wird dann natürlich auch sein Verhalten beurteilt. Wenn er im Rausch ankommt,wird es wohl keinen sonderlich guten Eindruck machen auch wenn er sich permanent gegen doch ausspricht. Nur als Beispiel,ich hatte in meiner Berufsausbildung mit dem Jugendamt zutun,eine meiner Klienten war schwer drogenabhängig und die Umgänge fanden mit der Pflegemutter,dem Jugendamt und der Mutter statt. Desöfteren kam sie leider zugepumpt zu den Umhängen sodass diese reduziert wurden,weil es für die Kleine nicht tragbar war. Setz dich mit dem Jugendamt zusammen und lass dir helfen.

von Surematu am 27.11.2017, 07:25



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