Hallo ich habe eine Frage zur Elternzeit und dem Urlaubsanspruch. Mein Kind ist am 30.10.17 geboren und meine Elternzeit ging vom 30.10.17-29.11.17.(und später noch 30.06.18 - 29.07.18)
Kann mir der Arbeitgeber dann für Oktober und November den Urlaub streichen? Mein jahresurlaub beträgt 30 Tage, also jeweils 1/12 (2,5 Tage). Das wären dann 5 Tage die mir fehlen würden. Wäre das rechtens? Im AV steht, das mein Urlaub für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubes beträgt. Außerdem hatte ich am 30.10.17 Urlaub beantragt und hatte den auch genommen, da am 31.10.17 ja Feiertag (Thüringen) war. Mein Kind kam erst 19.55Uhr zur Welt und meine Arbeitszeit geht ja eh nur bis 16.00Uhr.
Was heißt den voller Kalendermonat? (1.-30./31.?) auch in Bezug auf ---> § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG?
Außerdem steht in meinem AV auch das § 616 BGB nicht gilt.
Vielen Dank.
von
floslf
am 30.11.2017, 10:33
Antwort auf:
Wie ist der Urlaubsanspruch bei Elternzeit (Vater)?
Hallo,
ein voller Kalendermonat bedeutet, dass Sie an keinem Tag in diesem Monat nicht in Elternzeit gewesen sein dürfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2017
Antwort auf:
Wie ist der Urlaubsanspruch bei Elternzeit (Vater)?
Da Du nie vollständig einen Kalendermonat in EZ bist, sollte das auf deinen Urlaub keine Auswirkungen haben.
Ich hatte den Streit mit meiner Firma auch (Kind geboren am 31.10.). Bei der Rückkehr am 31.10. (viel auf einen Samstag) wollte man mir den Urlaub für den Monat komplett streichen. Nach Klärung mit dem Rechtsbeistand der Firma wurde mir der Urlaub für den Monat doch noch nachträglich voll erstattet, obwohl es sich nicht um einen Arbeitstag handelte. Ich hab für den Monat kein Gehalt bekommen (weil eben kein Arbeitstag), musste irgendwas an Versicherung glaube ich (12-16€ oder so) zahlen, hab aber die 2,5 Tage Urlaub auch bekommen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 13:33