Hallo frau bader , Mein problem fängt so an das ich am 1.8.18 meine neue arbeitsstelle anfing und schon schwanger war aber es nicht gleich gesagt habe (13ssw am 1.8.18) wollte es auch noch nicht gleich sagen , da ich erstmal meinen arbeitgeber zeigen wollte das ich arbeiten kann.mein jüngster hat mich am 5.8.18 mit magen-darm angesteckt und meine hausärztin hat mich vom 6.8-10.8 krank geschrieben . Am 8.8.18 hatte ich eine ordentliche kündigung(ohne angaben von gründen)im briefkasten und der letzte arbeitstag sollte der 23.8.18 sein . Habe am 9.8.18 das gespräch gesucht mit meinem chef und ihm per schwangerschaftsbestätigung mitgeteielt das ich schwanger bin . Er meint trotzdem das es rechtens ist und er die kündigung nich zurück nimmt . FRAGE 1: ist er damit im recht ? Ich bin nach diesem negativen gespräch gleich in verbindung mit meinem arbeitsrecht anwalt getreten und eine kündigungsschutzklage fertig gemacht . Aufgrund dieses negativen stresses ging es mir gesundheitlich immer schlechter kreislauf, gewichtsverlusst , anhaltende übelkeit , starkes ziehen im unterleib ... usw. Meine frauenärztin hat mich jetzt krank geschrieben und wird mich bestimmt auch noch weiter krank schreiben . Habe auch arbeitslosengeld beantragt zusätzlich beantragt da ich auch nicht in die zukunft schauen kann . Ich weiß das die schwangerschaftsbedingte krankschreibung bei der berechnung des elterngeldes ausgeklammert wird . FRAGE 2: aber wie sieht das bei arbeitslosengeld aus wenn man in einer kündigungsschutzklage ist ? FRAGE 3: was ist wenn ich jetzt bis zum mutterschutz krank geschrieben werde oder drüber hinaus? FRAGE 4: Wer zahlt mir dann geld ? FRAGE 5: Was passiert nach der entbindung ? FRAGE 6: Welche leistungen kann ich bekommen wenn sich der prozess mit der kündigungsschutzklage nicht geklärt hat ? Vielen dank schonmal im vorraus GLG
von Matrosenbaby 2108 am 15.08.2018, 09:00